Neubau der 6. Grundschule Langen - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 6GS.07/22.OPL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der 6. Grundschule Langen - Objektplanung
Vergabe von Planungsleistungen im Bereich Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI §§ 34ff in Verbindung mit Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung für Freianlagen gemäß HOAI §§ 39ff für den Neubau der 6. Grundschule Langen mit Kita und Familienzentrum im Landkreis Offenbach.
Stadt Langen (Landkreis Offenbach) Neubaugebiet Liebigstraße 63225 Langen
Der Landkreis Offenbach und die Stadt Langen beabsichtigen in Kooperation den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit integrierter Sporthalle sowie einer Kindertagesstätte mit integriertem Familienzentrum im Neubaugebiet Liebigstraße der Stadt Langen zu errichten. Die geplanten Nutzflächen belaufen sich auf ca. 5.000 m2, welche auf einem rund 8.850 m2 großen Grundstück zu realisieren sind. Die geplante dreizügige Ganztagsgrundschule ist auf rund 300 Kinder auszurichten, bezüglich des Betreuungsangebotes wird von einer Inanspruchnahme durch 255 Kinder ausgegangen. Die Kindertagesstätte dient der Betreuung von ca. 160 Kindern in 3 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren sowie in 5 Gruppen für Kinder über 3 Jahren. Gegenstand der Freianlagenplanung sind die Außenbereiche der Grundschule und Kita (gesamt ca. 2.800 m2), ebenfalls ist der Bedarf an Stellplätzen für PKW und Fahrräder abzudecken. In der Angebotsphase (2. Stufe) ist durch den Bieter eine Planungsstudie zu erarbeiten. Eine detaillierte Erläuterung der Planungsaufgabe sowie ergänzende Unterlagen werden den ausgewählten Bietern gemeinsam mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Leistungsumfang:
- Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI (2021), LPH 1-9, zzgl. Besondere Leistungen, stufenweiser Abruf der Leistungen
- Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. § 39 HOAI (2021) LPH 1-9, zzgl. Besondere Leistungen, stufenweiser Abruf der Leistungen
Die voraussichtlichen Bauwerkskosten der zu vergebenden Leistungen werden für die KG 300 und 400 auf ca. 20,3 Mio. EUR netto geschätzt. Davon entfallen auf die KG 400 ca. 5,5 Mio. EUR netto. Die Kosten der KG 500 belaufen sich zusätzlich auf ca. 950.000 EUR netto.
Es wird angestrebt, die Planungen unmittelbar nach dem Vergabeverfahren zu beginnen. Die Gesamtfertigstellung ist für das Jahr 2026 vorgesehen, eine vorgezogene Inbetriebnahme der Kita wird angestrebt.
Der Auftraggeber beabsichtigt einen stufenweisen Abruf der Leistung nach Leistungsphasen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Weitere Details können der Leistungsbeschreibung und dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau der 6. Grundschule Langen - Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das bedeutet insbesondere, dass die Teilnahmeanträge (und auch Angebote) in deutscher Sprache einzureichen sind und die Kommunikation mit dem AG in deutscher Sprache erfolgt. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
B) Bewerber, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen E-Mail-Adresse beim e-Vergabeportal DTVP zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf dem Vergabeportal zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regemäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
C) Die über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) beinhalten alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich das zur Verfügung gestellten Formblatt mit der Bezeichnung "Teilnahmeantrag" sowie bei Bedarf die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 01 zum Teilnahmeantrag) bzw. die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen mit Eignungsleihe (Anlage 02 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden. Zudem ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben (Anlage 03 zum Teilnahmeantrag) einzureichen.
D) Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über das Kommunikationstool des e-Vergabeportals DTVP bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags zu richten. Der AG behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. Es werden insbesondere keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform erteilte Auskünfte und/ oder Antworten maßgebend.
E) Der Teilnahmeantrag sowie die geforderten Anlagen sind elektronisch und ausschließlich über die e-Vergabeplattform (DTVP) einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Die Abgabe in Papierform ist nicht zugelassen. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übertragung Ihres Teilnahmeantrags. Elektronische Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform (§ 126b BGB) ist der Bewerber und die zur Vertretung der Bewerbergemeinschaft berechtigte natürliche Person zu benennen. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen.
F) Von der Vorlage weiterer als der beschriebenen Nachweise ist abzusehen. Weiterhin werden Firmenbroschüren nicht beachtet. Eine Kostenerstattung für die Erstellung der Bewerbung zur Teilnahme an o.g. Vergabeverfahren wird seitens des Auftraggebers nicht gewährt. Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an den Bewerber zurückgegeben.
G) Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
H) Bei Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/ oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/ en sowie von Unterauftragnehmern, wird der AG einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinsc
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL66KSG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland