Logistikleistungen für den Eigenbetrieb Kliniken Darmstadt-Dieburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2604/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Logistikleistungen für den Eigenbetrieb Kliniken Darmstadt-Dieburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen für die Materialbeschaffung und logistischen Dienstleistungen für die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
Geschätzter Gesamtwert in EUR (netto)
1.060.000,00 EUR (265.000 EUR pro Jahr)
Groß-Umstadt, Seeheim-Jugenheim, Dieburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen für die Materialbeschaffung und logistischen Dienstleistungen für die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg (bestehend aus den Gesellschaften a) Eigenbetrieb Darmstadt-Dieburg und b) Dienstleistungsgesellschaft mbH des Landkreises Darmstadt-Dieburg, nachfolgend alles zusammen als „Auftraggeber“ bezeichnet) für folgende Unternehmen und Standorte des Auftraggebers:
• Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg Standort Groß-Umstadt
• Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg Standort Seeheim-Jugenheim
• Tagesklinik Dieburg
• optional nach Weisung des Auftraggebers: MVZ mit den Standorten Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim
Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen:
• Bereitstellung von e-Procurement-Software, Scanner-Software, Controlling-Software, elektronische Zurverfügungstellung der geforderten detaillierten Bestell- und Lieferdaten
• Durchführung des operativen Einkaufs sowie die Lagerung nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere MedProdVO und Gefahrgut VO)
• Durchführung der Logistik einschließlich der dezentralen Anlieferung in den Krankenhäusern Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim für die beim Auftragnehmer bestellten Artikel.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung Logistik (Anlage 1) zu entnehmen.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Logistikleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Obertshausen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Angebote von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
• Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn dem Auftraggeber mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem Vordruck 2 vorliegt, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch haften und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ihre Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er mit seinem Angebot (Vordruck 1) Art und Umfang der durch die Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und – soweit ihm diese bereits bekannt sind – die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Die Benennung der Nachunternehmer hat spätestens bei Anforderung der Benennung durch den Auftraggeber noch vor Erteilung des Zuschlags zu erfolgen. Führen die Nachunternehmer wesentliche Leistungen aus, sind sie bereits mit dem Angebot zu benennen.
• Mit dem Angebot ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen“ (Vordruck 4) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
• Wenn und soweit ein Bieter sich im Rahmen der Eignungsprüfung auf die Eignung eines Nachunternehmers oder eines Dritten berufen will („Eignungsleihe“), muss er diese benennen, jeweils die erforderlichen Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (soweit der Bieter die Kapazitäten des Dritten hierfür in Anspruch nehmen will) und zusätzlich das Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer und für die Eignungsleihe“ (Vordruck 3) ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
• Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
• Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bieters sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen.
• Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
• Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Angebots durch die Erklärung in Vordruck 5 versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
• Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist unter Verwendung des Vordruck 8 mit dem Angebot vorzulegen.
• Die Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bietern und den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot unter Verwendung des Vordruck 5a vorzulegen.
• Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bieter erklären in Vordruck 5, nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt zu haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
• Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E66531321 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
• Angebote sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
• Es werden nur Angebote mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebot in die Wertung miteinbezogen.
• Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
• Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 05.01.2023 über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]