3. Ausschreibung: Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronnzell" Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54791
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
3. Ausschreibung: Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronnzell"
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronzell"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
3. Ausschreibung: Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronnzell"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fulda
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronzell"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Nachtrag 05: Erschwernisse bei den Betonierarbeiten
MKA 005, Zulage Betonierarbeiten: In den Vorbemerkungen (Titel 2) des Leistungsverzeichnisses wurde angegeben, dass "die Lieferung von Beton im Zeitraum von Montag bis Freitag in der Zeit von 07-20 Uhr" einkalkuliert werden soll. Hierbei sind die "Zuschläge (Mehrpreis) außerhalb der o.g. Zeiten durch den AN nachzuweisen und durch den AG zu vergüten". Da die Betonierarbeiten in den Nachtschichten erfolgten, entstanden erhebliche Mehrkosten bei der Lieferung und Einbau des Betons, die wir im Nachtrag 01 gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Die Zusammenstellung der genannten Mehraufwendungen erfolgt gemäß beigelegten Nachweisen (Anlage 7.1). MKA 006, Erschwernisse bei den Betonierarbeiten am Standort 105-11an: Für die Durchführung der Gründungs- und Maststellarbeiten am Standort 105-11an standen uns nur zwei Nachtsperrpausen zur Verfügung. Da der Standort 105-11an außerhalb des eigentlichen Baufeldes lag, haben wir im Vorfeld tagsüber die Betonierarbeiten an dem Standort mit einer Betonpumpe ausgeführt, um den Maststelltermin nicht zu gefährden. Hierdurch entstehen für uns Mehraufwendungen, aufgrund der zusätzlichen Bestellung einer Betonpumpe.