81295257-Vermittlung von Charterflügen für Ausreisen im Auftrag der Bundesregierung Referenznummer der Bekanntmachung: 81295257
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81295257-Vermittlung von Charterflügen für Ausreisen im Auftrag der Bundesregierung
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (AG) ist ein weltweit tätiges Bundesunternehmen, welches die deutsche Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer Ziele der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung unterstützt und seit vielen Jahrzehnten weltweit Projekte und Programme in unterschiedlichen Themenfeldern umsetzt. Dies geschieht vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), aber auch für andere Bundesministerien oder die Europäische Kommission. Darüber hinaus ist die GIZ auch für internationale Entwicklungsagenturen, Finanzierungsinstitutionen sowie Regierungen von Partnerländern tätig. Derzeit werden durch über 20.000 Mitarbeiter*innen, ca. 2.000 Projekte in ca. 130 Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und Europas von den Hauptsitzen Bonn und Eschborn sowie von den mehr als 80 GIZ-Landesbüros in den Partnerländern betreut.
Das Unternehmen ist in vielen Arbeitsfeldern aktiv. Die Bandbreite reicht von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über den Aufbau von Staat und Demokratie, die Förderung von Frieden, Sicherheit, Wiederaufbau sowie ziviler Konfliktbearbeitung, die Sicherung von Ernährung, Gesundheit und Grundbildung bis hin zu Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Nach dem Rückzug der internationalen Truppen Ende Juli 2021 aus Afghanistan haben die Taliban innerhalb kurzer Zeit die Kontrolle über das Land übernommen. Die Hauptstadt Kabul wurde am 15. August 2021 von den Taliban eingenommen. Für diejenigen afghanischen Bürger und Bürgerinnen, die mit ausländischen Einheiten zusammengearbeitet haben,im Kontext von Menschenrechten tätig sind oder aus anderen Gründen als schutzbedürftig gelten, besteht nach Einschätzung der Bundesregierung seitdem eine kontinuierliche Gefahr für Leib und Leben. Aus diesem Grunde entschied sich die westliche Staatengemeinschaft, einschließlich der Bundesregierung, für die unmittelbare Relokierung dieser Personengruppen. Rechtsgrundlage für die Einreisen nach Deutschland sind die Bestimmungen in § 22 sowie § 23 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Wichtiger Bestandteil zur Sicherstellung der Relokierung ist die Bereitstellung von Flugkapazitäten, um afghanischen Ausreisenden die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Grundlage hierfür ist eine zu schließende Rahmenvereinbarung, die eine flexible Reaktion auf sich schnell ändernde Rahmenbedingungenermöglicht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Charterflügen und Ground Handling Leistungen zum Transport von Personen aus Afghanistan nach Deutschland durch den Auftragnehmer. Die Nutzung der Rahmenvereinbarung ist für die AN (Charterer) verbindlich und kann nur durch Einzelausnahme-Entscheidungen einseitig durch die AG außer Kraft gesetzt werden. Ziel der Ausschreibung ist es, einen Auftragnehmer (AN) unter Vertrag zu nehmen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 10 Mio. EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
Teil B Festlegung der Rangreihe (zusätzlich bei Teilnahmewettbewerben mit Begrenzung der Bewerberzahl - weitere Details und Gewichtung siehe Dokument 05_Bewertungsschema Eignung):
1. Fachliche Erfahrung (bis zu fünf Fachgebiete, Querschnittsthemen inbegriffen)
1.1. Flüge in und über Krisengebiete
2.1. MedEvac Flüge
1.3. Erfahrung mit Flugbehörden und der Beantragung der Permits für den nahen Osten
1.4. Transport von Personen ohne vollständige Reisedokumente
2. Regionale Erfahrung im Land Pakistan
3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50% ODA-finanziert)
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 2 Mio. EUR
2. Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiete Vermittlung von Charterflügen und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region World in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y77Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.