Sanierung und Erweiterung des Jagdschlosses Kranichstein und eines Sammlungsdepots Referenznummer der Bekanntmachung: 6230-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://jagdschloss-kranichstein.de/ueber-uns/stiftung-hessischer-jaegerhof/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung und Erweiterung des Jagdschlosses Kranichstein und eines Sammlungsdepots

Referenznummer der Bekanntmachung: 6230-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung des Jagdschlosses Kranichstein und eines Sammlungsdepots

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45212350 Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Ensemble Jagdschloss Kranichstein, ehemaliges Jagdschloss der Landgrafen und Großherzöge von Hessen-Darmstadt, gehört heute zum einzigen noch erhaltenen und im Krieg nicht zerstörten Bauwerk aus dem 16. Jh. der Stadt Darmstadt. Als Denkmal genießt es daher besondere Aufmerksamkeit der obersten Denkmalbehörde. Neben einem 5 Sterne Hotel, das von der Stiftung Hessischer Jägerhof verpachtet wird, betreibt die Stiftung zwei Museen, das Museum Jagdschloss Kranichstein mit einer bedeutenden jagdhistorischen Sammlung der Landgrafen und Großherzöge von Hessen-Darmstadt, und das bioversum Jagdschloss Kranichstein, einem Museum der biologischen Vielfalt.  Vor dem Hintergrund der letzten Sanierung vor 25 Jahren besteht in dem denkmalgeschützten Ensemble ein erheblicher Sanierungsstau. Fenster, Dächer, Regenrin-nen, Fassaden und auch Decken müssen denkmalgerecht ertüchtigt und saniert werden. Ein erheblicher Mangel ist zudem die fehlende Barrierefreiheit in den Außenanlagen und Innenräumen. Ferner fehlen adäquate sanitäre Anlagen. Die gesamte Sicherheitstechnik (Brandschutz, Einbruchmeldeanlagen, Beleuchtung, Objektschutz) ist veraltet, ein entsprechendes Heizsystem, Luftbefeuchtungs- und Entfeuchtungsanlagen, Fensterverschattungen und UV-Schutz müssen eingebaut werden, um ein stabiles museumsgerechtes Raumklima zu erzielen und weitere Schäden an den Objekten zu verhindern. Ein Teil der Sammlung befindet sich in völlig unzureichend klimatisierten Depots. Hier sind eine Umstrukturierung und Nutzungsänderung bestehender Räume vorgesehen, sowie die sicherheitstechnische und klimatische Ertüchtigung dieser.  Ein Teil der Sammlung soll im EG des Jagdschlosses in einem Schaudepot für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat die Stiftung Hessischer Jägerhof bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), beim Land Hessen (HMWK) und der Stadt Darmstadt einen Förderantrag gestellt. Für die Leistungsphasen 2-3 (Leistungsphase 1 wurde bereits erbracht) wurde dieser positiv beschieden und für den Zuwendungszeitraum vom 09.06.2022 bis 30.06.2023 bewilligt. Die Leistungsphasen 4-9 werden beantragt, sobald die förderfähigen Kosten im Rahmen der Planungsphase 2-3 feststehen. Bundesmittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro stehen bereit. Die Gesamtmaßnahme hat ein Kostenvolumen in Höhe von ca. 10 Millionen Euro brutto.  Auftragnehmer können die bereits erbrachten Planungsleistungen der LPh 1 (ANLAGE 08) bei ihrer Planung berücksichtigen. Sollten Bieter bei der Prüfung dieser Unterlagen der Auffassung sein, dass Bestandteile der bereits erbrachten LPh 1 nicht übernahmefähig sind, teilen Sie dies in ihrem Initialangebot mit. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Leistungsgegenstand in der Verhandlungsphase um die zu überarbeitenden Bestandteile der LPh 1 zu erweitern. Grundsätzlich geht die Auftraggeberin aber davon aus, dass die LPh 1 erbracht ist und Auftragnehmer auf dieser Basis die weiteren LPh erbringen können. Es wird darauf hingewiesen, dass für Nachbearbeitungen zu LPh 1 im aktuellen Zeitpunkt grundsätzlich keine Mittel zur Verfügung stehen, da es sich um ein gefördertes Projekt handelt.  Gegenstand der Ausschreibung sind zunächst einmal diejenigen Planungsleistungen der Objektplanung, die für die Sanierung und Erweiterung des Jagdschlosses Kranichstein erforderlich sind. Dies sind konkret diejenigen Leistungen, die aus den projektbeschreibenden Bestandteilen der Vergabeunterlagen (ANLAGE 08) ersichtlich sind. Die Beauftragung erfolgt sukzessive und stufenweise, wie aus anliegendem Vertragsentwurf (ANLAGE 09) ersichtlich ist. Zunächst werden die LPh 2-3 beauftragt. Die weitere Beauftragung hängt auch von der Bewilligung weiterer Fördermittel ab. Ein Rechtsanspruch auf den Abruf der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht sowohl mit Blick auf die Gewährung weiterer Fördermittel und auch unabhängig davon nicht.  Da das Projekt auch Veränderungen der Freianlagen am und der technischen Gebäudeausrüstung im Jagdschloss Kranichstein beinhaltet, unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin bei der Identifikation der fachplanerisch zu planenden Projektteile und bei der Vorbereitung der Ausschreibung dieser Fachplanungsleistungen, insbesondere durch Mitwirkung bei der Erarbeitung der Leistungsbilder.  Das Honorar ist nach HOAI zu berechnen. Bieter erbringen alle Grundleistungen der beauftragten LPh und die erforderlichen besonderen Leistungen darüber hinaus nach ausdrücklicher Beauftragung durch die Auftraggeberin. Bieter unterbreiten bereits im Verhandlungsverfahren einen Vorschlag, welche besonderen Leistungen sie in Anbetracht des Projekts für erforderlich halten.  Da es sich – wie zuvor dargestellt – um ein gefördertes Projekt handelt, wirken Auf-tragnehmer konstruktiv im erforderlichen Maß an der Konkretisierung bestehender Fördermittelanträge und an der Erstellung der Verwendungsnachweise mit. Das erklärte Ziel ist keine Planung „an der Auftraggeberin vorbei“, sondern die Er-reichung einer maximalen Entlastung der Auftraggeberin bei gleichzeitig sehr enger Kooperation. Auftragnehmer müssen eine/n permanent zuständige/n und an-sprechbare/n Projektleiter/in und dessen/deren Stellvertreter/in benennen. Diese Anforderung ist vertraglich zu gewährleisten. Die Auftraggeberin muss die Gelegenheit erhalten, rechtzeitig einzugreifen, sollten die Kosten aus dem Ruder laufen.Die Leistungspflicht des AN beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung. Derzeit ist avisiert, dass der Zuschlag im Februar 2023 erteilt wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektmitarbaiter und Konzeptwertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 225-647113
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2023

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