Linienbündel "LLW Stadt Limburg" Referenznummer der Bekanntmachung: 4555
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vldw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "LLW Stadt Limburg"
Stadt Limburg im Landkreis Limburg-Weilburg
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf dem Gebiet der Stadt Limburg auf den Linien LM-1, LM-2, LM-3, LM-5 sowie den neuen Stadtteillinien "Linie Ahlbach", "Linie Eschhofen / Lindenholzhausen", Linie "Dietkirchen", "Linie Offheim", "Linie Linter" und "Linie Staffel".
Zu den Mindestanforderungen vgl. Ziffer VI.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske der Hessischen Ausschreibungsdatenbank / des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
- Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf folgender Internetseite veröffentlicht: https://www.rmv.de/c/fileadmin/lno/vldw/PDFs/Plaene/NVP_VLDW_LM-Wel_2014_final.pdf
Hinsichtlich der ausreichenden Verkehrsbedienung wird auf die vorgegebenen Fahrpläne verwiesen. Diese sind auf der Internetseite http://ausschreibung.igdb.de/Anforderungskatalog_LB_SVLimburg.zip veröffentlicht.
- Es gilt der Tarif der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV-Tarif).
- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des RMV zu beteiligen.
- Für den Fall der Durchführung eines Vergabeverfahrens wird sich der Stadtlinienverkehr Limburg an der Lahn - Eigenbetrieb der Stadt Limburg an der Lahn - am Verfahren als Auftraggeber beteiligen.