Elektroarbeiten - Neubau Gemeindezentrum/Umbau Kirche der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Marburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.peterundpaul-marburg.de/marburgpeterpaul/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroarbeiten - Neubau Gemeindezentrum/Umbau Kirche der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Marburg
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau
eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg.
Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene
diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des
Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein.
Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg
gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.
Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Marburg
Biegenstraße 30
35037 Marburg
Deutschland
Vergeben werden sollen Arbeiten "der Elektroinstallation" für den Neubau eins Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche für die
katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in der Biegestraße 18 in Marburg.
Es handelt sich dabei kategorisch um die nachfolgenden Leistungen:
- ca. 29.500 m Leitungsnetz Starkstrom
- ca. 680m Schwachstromleitungen
- ca. 85 Doppeldatendosen mit 7650m Kat 7 Datenleitungen
- ca. 8.500 m Rohre und Kanäle
- 225 Stück KNX Sensoren und Aktoren und 25 Dalisteuergeräte
- 850 Stück Schalter und Steckdosen
- 3 Stück EDV -Verteiler 41HE
- 1 Stück Zählerverteilung mit Einbauten
- 9 Stück Feld- und Kleinverteiler mit Einbauten
- ca. 950 Stück Leuchten
- ca. 210 Stück Zentralbatterieleuchten in Dauer und Bereitschaftsschaltung mit einer
Zentrale und Unterzentralen
Brandschutzmaßnahmen als Kabelboxen und Weichschotts
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Mailadresse [gelöscht]. d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden
Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die vorgenannte Mailadresse an den Auftraggeber zu richten.
Die Angebotsunterlagen sind anschließend auf Datentträger oder über Datentransfer an die ausschreibende Stelle zu übermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der engen Zusammenhänge der Gewerke im Bereich TGA und ELT ist eine verkürzte Bewerbungsfrist mit weniger als 35 Kalendertagen notwendig, um die baulichen Abläufe nicht zu gefährden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroarbeiten - Neubau Gemeindezentrum/Umbau Kirche der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Marburg
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6413030
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-giessen.hessen.de/
Das Regierungspräsidium Gießen ist sowohl die zuständige Vergabekompetenzstelle nach § 18 HVTG für Bau-,
Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes als auch die Nachprüfstelle nach § 21 VOB/A
für Bauaufträge unterhalb der Wertgrenze des § 18 Abs. 2 HVTG, wenn die Baustelle sich im Regierungsbezirk
Gießen der fünf Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg befindet.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-
Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den
Vorschriften des GWB-Vergaberechts und der VOB/A im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete
Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und
Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1
GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die
Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6413030
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-giessen.hessen.de/