Abfallsammlung BLK-Straßen 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0510-2023-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallsammlung BLK-Straßen 2023-2025
Abfallsammlung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von Hessen Mobil, Fachdezernat Betrieb Mittelhessen, der Landkreise Vogelsberg, Wetterau, Main-Kinzig 2023-2025
Vogelsbergkreis
Abfallsammlung (Strecke) an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Vogelsbergkreis im Zuständigkeitebereich der Straßenmeistereien Grebenhain, Homberg/Ohm und Lauterbach.
Wetteraukreis
Abfallsammlung (Strecke) an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Wetteraukreis im Zuständigkeitebereich der Straßenmeistereien Friedberg und Nidda.
Main-Kinzig-Kreis
Abfallsammlung (Strecke) an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Main-Kinzig-Kreis im Zuständigkeitebereich der Straßenmeistereien Bruchköbel, Sterbfritz und Wächtersbach.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderteauftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder einen entsprechend testierten Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
- Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber
- Angabe der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, folgende Unterlagen zu verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für andere Unternehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
insbesondere Nennung der Stelle an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann
Vergabekammer: Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Nachprüfungsstelle: Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).