Kesselrevisionen Müllheizkraftwerk (Los 1) und Heizkraftwerk (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 211-609070

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Energieversorgung Offenbach AG
Postanschrift: Andrestraße 71
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.evo-ag.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kesselrevisionen Müllheizkraftwerk (Los 1) und Heizkraftwerk (Los 2)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 211-609070
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die EVO beabsichtigt die Vergabe der Durchführung der Revisionen im Müllheizkraftwerk (Los 1) und im Heizkraftwerk (Los 2) ab 2023 für einen Zeitraum von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils 2 Jahren. Die Lose werden an den jeweils besten Bieter vergeben, dies können unterschiedliche Bieter für das Los 1 und Los 2 sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kesselrevision MHKW

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Energieversorgung Offenbach AG Dietzenbacher Str. 189 63069 Offenbach am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung der Kesselrevisionen im Müllheizkraftwerk Offenbach mit drei Verbrennungslinien mit einer Feuerungswärmeleistung von je 28 MW ohne die Feuerfestarbeiten. Am Druckteil der Kessel sind einfache Kesselrohre bis zu einer Qualität 16 Mo3 verbaut, so dass keine Glühbehandlungen notwendig sind. Der Überhitzer 3 sowie die Flossenrohrwände des Feuerraums sind mit Cladding aus Alloy 625 beschichtet. Alle Arbeiten am Kesseldruckteil müssen gemäß den Anforderungen der EN 12952 für Wasserrohrkessel durchgeführt und dokumentiert werden. Nach Regelwerken oder vom TÜV geforderte zerstörungsfreie Prüfungen (z.B. Durchstrahlungsaufnahmen oder Rissprüfungen) sind vom Auftragnehmer zu koordinieren, zu beauftragen oder durchzuführen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stundensätze für Schlosser und Schweißer abgefragt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kesselrevision HKW

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Energieversorgung Offenbach AG Andrestraße 71 63037 Offenbach am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung von Druckteilrevisionen an den beiden Offenbacher Wirbelschichtkesselanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von zusammen ca. 166 MW. Im Rahmen der Revision sind die Verarbeitungen, insb. Schweißarbeiten, der Werkstoffe 13CrMo44, 10CrMo910 sowie X20CrMo V121 zu leisten. Alle Arbeiten müssen gemäß den Anforderungen der EN 12952 für Wasserrohrkessel durchgeführt und dokumentiert werden.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stundensätze für Schweißer und Schloßer abgefragt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 211-609070
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EA-2022-000388
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Kesselrevision MHKW

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/04/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EA-2022-000388
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Kesselrevision HKW

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/04/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird in 2 Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung - Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.

Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich durch die Angabe des Namens des Erklärenden. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.

Darstellung: Für Darstellungen, z. B. eines Arbeitsschutzmanagements, gibt es keine Formvorgabe.

Max. 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen in geforderter Weise ausgefüllt und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.

1) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und mit Angabe des Namens des Erklärenden elektronisch über das deutsche Vergabeportal einzureichen;

2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus;

3) Unter "aktuell" in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist;

4) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern;

5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden;

6) Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht;

7) Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Auschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen;

8) Fragen sind ausschließlich über das deutsche Vergabeportal bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ06S4E

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 615112-5816
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2023

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