Linienbündel 204: Stadtbus Eschwege (Bus- und AST-Verkehr) Referenznummer der Bekanntmachung: 4602
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nwm-esw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel 204: Stadtbus Eschwege (Bus- und AST-Verkehr)
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Eschwege (Werra-Meißner-Kreis).
Stadtbus Eschwege:
- 231.1: StadtBus Eschwege: Linie 1: Heuberg - Stadtbahnhof - Stadtmitte - Döhlestraße (Einsatz Elektrobus)
- 231.2: StadtBus Eschwege: Linie 2: Stadtmitte - Klinikum Werra-Meißner - Stadtbahnhof - Heuberg (Einsatz Elektrobus)
- 231.3: StadtBus Eschwege: Linie 3: Niddawitzhausen - Niederhone - Stadtbahnhof - Oberdünzebach
- 231.4 StadtBus Eschwege: Linie 4: Oberhone - Niederhone - Stadtbahnhof - Rotenburger Straße/Schulzentrum
- 231.5: StadtBus Eschwege: Linie 5: Niddawitzhausen - Niederhone - Dünzebach - Schulen in Eschwege
AST-Linien:
- 239.1: AST-Verkehr Eschwege: Heuberg - Stadtbahnhof - Innenstadt - Döhlestraße
- 239.2: AST-Verkehr Eschwege: Eschwege - Albungen - Niddawitzhausen - Eschwege - Dünzebach
Stadt Eschwege
Zur Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG) werden für die Beförderungsleistung neben Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben (Dieselbus) auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Elektrobus) zum Einsatz kommen.
In diesem Zusammenhang hat die NWM einen Fördermittelantrag zur Beschaffung von 3 Elektrobussen und der entsprechenden Ladeinfrastruktur im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021 beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gestellt. Die Fördermittelanträge sind positiv beschieden worden. Das Projekt wird im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des BMDV durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt. Die beiden Fördermittelbescheide sollen auf den Auftragnehmer übertragen werden.
Die Buslinien 231.1 und 231.2 sind mit den 3 Elektrobussen zu fahren und erschließen das Gebiet zwischen Heuberg, Stadtbahnhof, Innenstadt und Döhlestraße. Sie sind an der Haltestelle „Platz der Deutschen Einheit“ miteinander verknüpft.
Die Buslinie 231.3 verbindet die westlichen Stadtteile Niddawitzhausen, Eltmannshausen und Niederhone sowie die östlichen Stadtteile Ober- und Niederdünzebach mit der Innenstadt und verstärkt die innerstädtischen Linien 231.1 und 231.2 im Abschnitt zwischen Stadtbahnhof und Stadthalle.
Die Buslinie 231.4 verbindet die Ortsteile Ober- und Niederhone mit der Innenstadt, verstärkt die innerstädtischen Linien 231.1 und 231.2 im Abschnitt zwischen Stadtbahnhof und Stadthalle um im weiteren Verlauf über das Neubaugebiet (Bürgermeister-Rudolph-Ring) das Gewerbegebiet am Hessenring zu bedienen.
Abends, Samstagnachmittags sowie sonntags wird das Busangebot ergänzt durch die AST-Linien 239.1 und 239.2, welche die Kernstadt (239.1) und die Ortsteile (239.2) mit dem Stadtbahnhof und der Innenstadt verbinden. Die Linie 239.2 bedient darüber hinaus auch den Ortsteil Albungen montags bis freitags tagsüber und stellt eine Verbindung zum Bahnhof Niederhone sowie an den Stadtbahnhof und die Innenstadt her.
Die Leistungen im Busverkehr können zu Betriebsstart fahrplanmäßig mit insgesamt 7 Fahrzeugen, Niederflur oder Low-Entry gefahren werden. Die 7 Fahrzeuge setzten sich wie folgt zusammen:
- 3 Elektrobusse, Solobusse, Niederflur, Kategorie A, Standardbusse, die die Voraussetzungen für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge nach § 2 Nr. 6 Saub-FahrzeugBeschG erfüllen und als Klasse I-Fahrzeug zugelassen werden. Die Anforderungen an die Fahrzeuge gem. Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sind einzuhalten.
Die Elektrobusse müssen spätestens am 31.03.2025 im Stadtbusverkehr Eschwege eingesetzt werden.
Im Zeitraum 15.12.2024 bis max. 30.03.2025 ist der Einsatz von Diesel-Solobussen der Kategorie A gem. Anlage „Mindestanforderungen an die Fahrzeuge“ bei einem nachweislichen Lieferverzug der fristgerecht bestellten Fahrzeuge zulässig.
- 4 Diesel-Solobusse, Solobusse, Niederflur oder Low-Entry, Kategorie A bzw. Kategorie B gem. Anlage „Fahrpläne“.
Die Beförderungsleistung umfasst in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ gerundete 429.891 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. sowie gerundete 18.706 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können zu Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (1 Van und 1 PKW) und geschätzten 10.000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Davon werden 8.000 Besetztkilometern p.a. garantiert.
Der Auftragnehmer muss die entsprechende Lade- und Wartungsinfrastruktur für die Elektrobusse zur Verfügung stellen. Der Fördermittelantrag und -bescheid berücksichtigt eine Ladung der Elektrobusse im Busdepot. Es wird von einem Ladegerät pro Bus ausgegangen (3 Ladegeräte). Der Auftragnehmer muss sich mit dem Energieversorger hinsichtlich der Bereitstellung der notwendigen Anschlussleitung am Depot abstimmen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein entsprechender Transformator (Ausbau/Erweiterung des Netzanschlusses) erforderlich sein wird, da die gesamte Ladeleistung bis zu 300 kW betragen wird. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer erforderlichenfalls bei den Abstimmungsgesprächen unterstützen.
Der Auftragnehmer muss die entsprechende Wartungsinfrastruktur (Dachstand und HV-Werkzeug) zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Busspur für Wartung und Instandhaltung erforderlich ist. Der Fördermittelbescheid umfasst einen Dacharbeitsstand sowie HV-Werkzeuge in einfacher Ausführung.
Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Beschaffung der Elektrobusse sowie mit der Beschaffung der Lade- und Wartungsinfrastruktur beginnen, d.h. bis spätestens 31.07.2023 muss der Auftragnehmer mit dem entsprechenden Vergabeverfahren beginnen (Anmeldung des Verfahrens muss bis spätestens 31.07.2023 erfolgen), unabhängig davon, ob die Übertragung der Zuwendungsbescheide von der NWM auf den Auftragnehmer bereits durch den Projektträger verbindlich genehmigt ist, vgl. Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen. Die Elektrobusse müssen bis spätestens 31.12.2023 durch den Auftragnehmer bestellt sein.
Die Betriebslaufzeit beginnt am 15.12.2024 und endet am 11.12.2032, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2033.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung bis zum 09.12.2034, das entspricht dem Zeitraum bis einschließlich Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2034/2035. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung bis zum 09.12.2034, das entspricht dem Zeitraum bis einschließlich Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2034/2035. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit, siehe Ziffer II.2.7).
Die Förderung des Vorhabens erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des BMDV durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die gem. Beschluss der Europäischen Kommission vom 06.09.2021 (State AID SA.61890 (2021/N)-RRF-Germany, Support scheme for the acquisition of alternative fuel buses fot passenger transport) genehmigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben"
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 28.02.2023.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 28.02.2023.
Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zu-ständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.
vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben"
- Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2020, 2021, 2022).
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Referenzen, die nicht angegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Auftraggeber erbracht werden.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf die erbrachten Leistungen im „Rollgeschäft“.
Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Die Referenzverkehrsleistungen müssen nicht mit Fahrzeugen mit alternativen Antrieben erbracht sein.
Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
Das Unternehmen muss in der nachfolgenden Referenzliste für den Fall des Einsatzes
-> als Unterauftragnehmer selbst
-> von Unterauftragnehmern oder
-> als Teil einer Bietergemeinschaft
darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist.
Ist es dem Bieter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht erlaubt, über den Rechnungswert einer Verkehrsleistung Auskunft zu geben, so ist dem Angebot eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung des jeweiligen Referenzgebers beizulegen. Das Ausstellungsdatum der Bestätigung des Referenzgebers darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
Die übrigen Angaben der Referenz sind auszufüllen (Der Bieter muss folgenden Angaben machen: Auftraggeber mit Name des Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, erbrachte Jahresleistung in Nutzwagenkilometer, Rechnungswert in EUR p.a., beauftragter Leistungszeitraum, Beschreibung der erbrachten Leistung inkl. prozentualer Anteil der erbrachten Leistung).
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 110.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 2 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet.
(detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben"
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht,
- Sonstige Angebotsunterlagen:
-> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen! Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
-> Anlage B zum „Angebotsschreiben“ („Preisblatt“, Excel-Tabelle) ist unter Berücksichtigung
der Vorgaben der Vergabeunterlagen auszufüllen. In allen Feldern sind Eintragungen vorzunehmen. Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
- Die Verpflichtungserklärung „Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden)
- Die Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen (detaillierte
Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Falls einschlägig: Anforderungen an die „Eignungsleihe“ siehe Vergabeunterlagen
- Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung
- Falls zutreffend: Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Anl. D zum„Angebotsschreiben“; Vordruck ist zu verwenden)
- Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und
Bewerbungsbedingungen“
- Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform mitzuteilen.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E99688729 zu stellen.
- Die Vorgaben aus den Förderrichtlinien sowie den Fördermittelbescheiden sind vom Auftragnehmer zwingend einzuhalten, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Fördermittelanträge & Bescheide.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)