Planungsleistungen: Lärmsanierung Mittelrheintal, Ausführungsplanung Schallschutzwände in 2 Losen: Los 1: Erbach, Hattenheim, Rüdesheim, Oestrich und Los 2: Weißenthurm Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55589
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Lärmsanierung Mittelrheintal, Ausführungsplanung Schallschutzwände in 2 Losen: Los 1: Erbach, Hattenheim, Rüdesheim, Oestrich und Los 2: Weißenthurm
Los 2 umfasst die Planungsleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für die LPH 5 der Schallschutzwände in Weißenthurm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Weißenthurm
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Los 2: Weißenthurm
Los 2 umfasst die Planungsleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für die LPH 5 der Schallschutzwände in Weißenthurm.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT01: Nachträgliche Umplanungen aufgrund baubegleitenden Umstände, wie z.B. Rammhindernisse
Aufgrund von baubegleitenden Umständen, wie z.b. Rammhindernisse, oder erdverlegte Kabel musste die bereits freigegeben Ausführungsplanung nochmals umgeplant werden. Dies führt zu einem Mehraufwand, die die Änderung an dieser SSW erfordert. Die Leistungen sind gemäß HOAI §52 Lph2-5 äquivalent und notwendig. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da im Zuge der Projektbearbeitung bereits erarbeitete Erkenntnisse sowie Grundlagen wiederholt zu klären sind. Stattgefundene Abstimmungen sowie örtliche Kenntnisse inklusive Kontakte mit Projektbeteiligten sind erneut durchzuführen. Zudem müsste eine erhebliche Neueinweisung durchgeführt werden, welche eine Verzögerung von mindestens vier Wochen zur Folge hat.