ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Main-Kinzig-Kreis
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA074: Zusätzliche TK-Arbeiten LWL und Kupferkabel
Um die in der Ausführungsplanung und im Haupt LV beschriebenen TK-Arbeiten ausführen zu können sind zusätzliche TK-Arbeiten zur Durchführung der LWL Spleißarbeiten an den LWL Streckenfernmeldekabeln F6507, F6556 und F6599, F666314 und den Kupfer Streckenfernmeldekabeln F3510 und F3670 und Kupfer Fb-Kabeln 501.1 und 501.2 erforderlich.
Zur Durchführung der Spleißarbeiten an den LWL und Kupferkabeln sind vorbereitende Arbeiten (Istbestandsaufnahmen aufgrund Abweichungen zwischen Planung und Örtlichkeit, Aufnahme Belegung beschaltete Kabel und Erstellung Spleißpläne sowie Planung Umspleißarbeiten unter Betrieb, Arbeitsvorbereitung Spleißung unter Betrieb, Arbeitsvorbereitung der LWL-Kabel zum Spleißen), Vor und Schlussmessungen sowie vorbereitende Arbeiten zum Spleißen an Kupfer-Streckenfernmeldekabeln erforderlich.
Weiterhin sind zusätzliche Montagearbeiten an den Kabelverzweigern / Verstärkeranlagen der BÜ-Überwachung der Fb-Kabel 501.1+2, sowie Umbauarbeiten Aufgrund geänderter Planung im BSH Hailer und der Dokumentation der Kabelarbeiten (Beschaltungsverzeichnisse) und der Rückbau der TK-Anlagen im Bereich des Bf Hailer zur Sicherstellung der Baufreiheit erforderlich.
Der mit der Bauausführung der Arbeiten an der TK-Kabelanlage beauftragte AN muss die Leistung an der TK-Kabelanlage vollumfänglich erbringen. Eine Aufteilung der Arbeiten auf unterschiedliche Auftragnehmer ist aus Gewährleistungsgründen und der erforderlichen Bauausführung durch nur einen AN nicht möglich. Der AN trägt für die von Ihm errichtete TK-Kabelanlage die Verantwortung. Aus Gewährleistungsgründen ist eine Aufteilung der Bauausführung an der selben Kabelanlage durch mehrere Auftragnehmer nicht möglich.