Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40109
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gutachterleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe - Basel PfA 8.5 - 8.9
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
LÄA 08 - n Vorbereitung der Erkundungsphase 2 wurden durch die INGE gemäß HV, Anlage 1.1 Positionen 3.3.1 und 3.3.2 die Konzepte
für die Baugrundaufschlüsse, wie auch für die Labor- und Feldversuche inklusive des geplanten Umfanges aufgestellt. Gemäß
Position 3.3.4 sind für die Aufschluss- und Erkundungsarbeiten Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Diese wurden dem AG
final am 03.03.2023 übergeben.
In Position 3.3.4.2 ist auf Grundlage des zuvor erstellten Untersuchungskonzeptes lediglich der Umfang der erforderlichen Laborund
Feldversuche festzulegen.
Die bodenmechanischen und chemischen Laborversuche sollen ausgeschrieben werden.
Die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse für das bodenmechanische, wie auch das chemische Labor ist nicht Bestandteil des
vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs. Art der Realisierung des Labohrprogramms war nicht schon bei der Vergabe
ersichtlich und konnte somit nicht schon Inhalt des Hauptvertrages werden. Es ist aber durch die im Projektfortschritt gewonnenen
Erkenntnisse zur Erreichung der Projektziele nötig geworden.
Die Ausschreigungsunterlagen (LV-Texte und die technische Vormberekunegn) sind später für die Erstellung eines
aussagekräftiges Baugrundgutachtens notwendig. Das Konzept des Laborprogramms sind durch das AN erstellt und sind Teil des
Vertrages, die daraus resultierende Leistungsverzeichnisse können nicht getrennt vergeben werden.
Die Leistungen sind nötig für ein vollständiges Bohrkonzept und die daraus entstehendes Gutachten. Das Bohrkonzept ist
Vertragsbestandteil des bestehenden Auftragnehmers, wenn die zusätzlichen Leistungen an einen oder mehrere weitere AN
vergeben werden könnte das zu einem inhomogenen Bohrkonzept führen. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu
beachtenen Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen
zu den bereits erbrachten Leistungen.