Lieferung von Kamerasystemen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 49375/22-HOE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kamerasystemen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von 200 Stück Kamerasystemen gemäß Leisstungsbeschreibung.
An den hauptamtlichen Wetterstationen werden mithilfe einer Vielzahl von Messgeräten automatisiert und kontinuierlich Daten meteorologischer Parameter gesammelt. Eine hauptamtliche Wetterstation besteht aus einem i. d. R. rund 25 x 25 m großen Messfeld, auf dem sich aktuell Messgeräte für die folgenden synoptischen Parameter befinden:
Luftdruck, Lufttemperaturen, Luftfeuchte, Bodentemperaturen, Niederschlag (Art, Menge, Dauer), Schneehöhe, Sichtweite, Sonnenscheindauer, Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Wolkenhöhe.
Durch den Wegfall von vormals vor Ort angesiedeltem Stationspersonal ist eine sofortige Beurteilung von Störungsursachen nicht mehr möglich. Durch die Anbringung von Kamerasystemen bei den Bodenmessstationen soll eine visuelle Kontrollmöglichkeit per Fernzugriff geschaffen werden.
Deutscher Wetterdienst
August-Schmauß-Straße 1
85764 Oberschleißheim
Mit dieser Maßnahme soll nach einer Ausschreibung und Teststellung ein Rahmenvertrag über 200 Stück Kamerasysteme (182 hauptamtliche Wetterstationen + 18 Kreislauf-/Ersatzgeräte) geschlossen werden.
Mengengerüst: 2023 - 67 Stück 2024 - 67 Stück 2025: 66 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Kamerasystemen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Während der Angebotsauswertung ist eine zweiwöchige Teststellung vorgesehen (voraussichtlich im März 2023).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.