ASG/92/602 Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur Überwachung des Betriebes einer Wasseraufbereitungsanlage (WAA) inkl. Fördereinrichtungen sowie Grundwassermonitoring 2023 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2023-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/92/602 Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur Überwachung des Betriebes einer Wasseraufbereitungsanlage (WAA) inkl. Fördereinrichtungen sowie Grundwassermonitoring 2023 - 2026
Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur
Überwachung des Betriebes einer Wasseraufbereitungsanlage (WAA)
inkl. Fördereinrichtungen sowie Grundwassermonitoring;
Veranlassen und Überwachung von Wartungs-, Reparatur- und
Erweiterungsarbeiten an der WAA;
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter, Dokumentation des Sanierungsbetriebes und des Sanierungsfortschritts;
Erkundung von Lokalschäden und weitere fachgutachterliche Leistungen am Rüstungsaltstandort Hessisch Lichtenau-Hirschagen
Hessisch Lichtenau-Hirschhagen, Rüstungsaltstandort
37235 Hessisch Lichtenau
Deutschland
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Ingenieur-, sowie fachgutachterliche Leistungen:
• Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen inkl. Ortstermine, Zusammenfassen des Kenntnisstandes, Beurteilung der bisherigen Arbeiten hinsichtlich erforderlicher Optimierungsmaßnahmen bzw. des Datenbestandes (inkl. Datenbank-Bestände),
• Überprüfung der Arbeitssicherheit inkl. sicherheitstechnischer Zustandskontrollen,
• Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitskoordination,
• Überprüfung und Sicherstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen,
• Unterstützung des AG bei qualitätssichernden Maßnahmen,
• Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeitsarbeit,
• Organisation und Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen und Ortsterminen,
• Unterstützung des AG bei der Termin- und Kostenplanung sowie -Nachverfolgung,
• Planung und Begleitung von Maßnahmen zum Grundwassermonitoring,
• Datenmanagement und Pflege des Datenbanksystems der HIM-ASG (GW-Manager),
• Bearbeitung der Daten in Geoinformationssystemen,
• Überwachung und Koordination des ordnungsgemäßen Betriebs der Wasseraufbereitungsanlage (WAA) im Sinne einer fachgutachterliehen Fremdüberwachung (inkl. Durchführung von Vorort-Kontrollen und Probenahmen),
• Veranlassen und Überwachen von Betriebs-, Wartungs-, Reparatur- und Erweiterungsarbeiten an der WAA,
• Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter,
• Bewertung und Dokumentation des Sanierungsbetriebs und Ausarbeitung von Empfehlungen für das weitere Vorgehen,
• Laufende Koordination und Prüfung der Analyseleistungen und -ergebnisse,
• Bewertung und Dokumentation der Belastungssituation und des Sanierungsfortschritts und Ausarbeitung von Empfehlungen für die weitere Sanierung,
• Ggfs. Aufstellen eines Grundwasserströmungsmodells (instationär, 3-D)
• Erkundung von Lokalschäden und weitere fachgutachterliche Leistungen
Einzelheiten können ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt den Angebotsunterlagen entnehmen.
optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewertungszahl 0 - 50
- Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2020, 2021,
2022) nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Bewertungszahl 0 - 450
- Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten
(abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des
Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes
sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr.
1 VgV),
Wichtung 40, Bewertungszahl 0 - 200;
- Liste der wesentlichen in den letzten fünf (2018, 2019, 2020,
2021, 2022) Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des
Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder
privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 30, Bewertungszahl 0 - 150;
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur
Gewährleitung der Qualität seiner Arbeit.
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50;
- Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers (§ 46
Abs. 3 Nr. 3 VgV),
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50
Die Leistungserbringung erstreckt sich zunächst über einen Zeitraum von 3 Jahren; optional ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter
Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu
erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV
über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder
Handelregister vorzulegen sowie die Eingenerklärung zum
Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler
mit Hochschulausbildung im diplom-, Master oder
Bachelorstudiengang) der für die
Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte
(Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Die
Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben
und Nachweise, die zur Bewertung der Eingnung
herangezogen werden.
Der Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 Baustellenverordnung
(BaustellV).
Die Angaben und Nachweise zur seiner wirtschaflichen,
finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat
der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern
III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes
Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular
auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff,
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1
Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. € für
Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. € für Sach-,
Vermögens- und Umweltschäden;
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124
Abs. 1 und 2 GWB;
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten
drei Jahre (2020, 2021, 2022) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB,
§§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass
eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und
Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss
nach § 47 Abs. 1 VgV bereits mit der Bewerbung der Nachweis
geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung
stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen
und zu unterschreiben.
Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich
gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des
bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen
enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen
entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug
auf den Umsatz und die Anzahl
der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des
Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes
sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr.
1 VgV). Als vergleichbar werden
Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und
fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche
Leistungen) zu:
a)Planung und Überwachung einer hydraulischen Sicherung / Grundwassersanierungsanlage mit spreng-stofftypischen oder anderen leichtflüchtigen Verbindungen als Hauptkontaminanten mit einem Mindestdurchsatz von 30 m³/h,
b) Planung und Begleitung von Grundwassermonitoring auf STV-Standorten mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse,
c) Planung und Begleitung oder Durchführung von Grundwassermodellierungen (Stofftransport- und Strömungsmodell) mit Dokumentation und / oder gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse.
Liste der wesentlichen in den letzten fünf (2018, 2019, 2020,
2021, 2022) Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch
laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des
Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder
privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar
werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und
fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche
Leistungen) zu:
d) Planung und Überwachung von Hydraulischen Sicherungen/ Grundwassersanierungsanlagen mit sprengstofftypischen oder anderen leichtflüchtigen Verbindungen als Hauptkontaminanten
e) Planung und Begleitung von Grundwassermonitoring mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis e) jeweils mindestens
eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3
VgV): QM-System
zertifiziert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht
zertifiziert, Einreichung Inhaltsverzeichnis) und akkreditiert
nach
DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden,
Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN
ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den
jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur
Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG
bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von
Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen
entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3
VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42
ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn
die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten
Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für
Nachunternehmer.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben
und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen
werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen,
finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat
der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und
III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes
Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular
auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer
beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.
1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.
Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist.