Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Planungsbegleitende Tätigkeiten der digitalen Stellwerke Neuwied bis Niederlahnstein Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55885
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Planungsbegleitende Tätigkeiten der digitalen Stellwerke Neuwied bis Niederlahnstein
Niederlahnstein
ca. 2232 h Sicherungsaufsicht, ca. 360 h Sicherungspersonal, ca. 144 St. ATWS bis 30 m, ca. 168 d ATWS Handschaltung, ca. 1 St. ATWS Planprüfung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45337
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Niederlahnstein
ca. 2232 h Sicherungsaufsicht, ca. 360 h Sicherungspersonal, ca. 144 St. ATWS bis 30 m, ca. 168 d ATWS Handschaltung, ca. 1 St. ATWS Planprüfung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45337
Land: Deutschland
NT04: Sonntagszulage für Sicherungsleistungen am 20.11.2022
Im Hauptvertrag war keine Sonntagszulage vorgesehen. Da die Arbeiten auf einer stark ausgelasteten Strecke stattfinden, werden auch Zeitfenster am Wochenende und Sonntag zur Ausführung der Leistungen genutzt. Da der AN gesetzlich Anspruch auf eine Sonntagszulage hat, werden die aus der angesprochenen Schicht resultieren Zusatzleistungen mit diesem Nachtrag abgegolten. Ein AN-Wechsel ist nicht möglich, da der AN bereits mit der Erbringung der Hauptleistung beauftragt ist. Daher wäre es nicht möglich, wenn ein anderer AN die Zulage ausführt, da diese auf der Hauptvertragsleistung beruht. Die Zulage ist erforderlich, da der AN sonst seine vereinbarte Hauptvertragsleistung nicht hätte erbringen können.