KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 40 - Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der
anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten
Umsetzung der vertraglich festgelegten Leistungen sowie der Erreichung der Projektziele über alle weiteren Leistungsphasen das
Objekt Haltepunkt Norsingen mit der Objektnummer 87200 in den Vertragsumfang zu ergänzen ist.
Um das einheitliche Verständnis über den Vorgang zwischen AG und AN sicherzustellen, wurden vorab in verschiedenen
Terminen das Thema besprochen und abgestimmt. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die nun zusätzlich anfallende Leistung zur
Aufnahme und Erstellung des Objekt 87200 erforderlich, um die geschuldeten Leistungen gemäß des bestehenden Arch./Ing.
Vertrags in der aktuellen und den nachfolgenden Leistungsphasen erbringen zu können.
Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungunterlagen trotz mehrfacher Prüfung und
Durchsicht der Unterlagen durch verschiedene Personen für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen in Form von
der Aufnahme und Planung des ergänzenden Objektes Haltepunkt Norsingen mit der Objektnummer 87200 analog der anderen
Stationen sind jedoch nötig zur Erfüllung des Werkvertrages des AN.
Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese
besonders qualifiziert, die noch für die Planung des Projektes benötigten Informationen zu sammeln um anschließend das
ergänzende Objekt Haltepunkt Norsingen (87200) in der Planung aufzunhemen und analog zu den anderen Stationen zu planen
und die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Somit kann zudem sichergestellt werden, dass keine bereits
vorhandenen Informationen nochmals abgefragt, recherchiert und aufgenommen werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung
wird damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche vorraussichtlich
Qualitätsverluste sowie eine Vielzahl von zusätzlichen Prüfschleifen mit sich ziehen. Die zusätzlichen Schnittstellen und
entstehenden Prüfschleifen würden das Projekt enorm verzögern. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie
zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht
wirtschaftlich angesehen wird.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die vorliegenden Unterlagen sichten, prüfen und nach den
Festlegungen erneut bewerten und letzten Endes für das Objekt 87200 das erforderliche Grundlagenfachmodell analog zur
abgestimmten Vorgehensweise erzeugen. Zusätzlich sind weitere Zulieferungen und Ergänzungen für die Ingenierbauwerke in
der A-/O-Liste und auch im BAP notwendig. Diese Vorgänge führen bei einem AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist
nicht nur zu terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben
entstehen.
Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche
Abstimmungsrunden sowieTerminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen
Schnittstellen bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft.