Neubau ESTW-A München Ost Rangierbahnhof Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36879

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau ESTW-A München Ost Rangierbahnhof

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36879
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Rangierbahnhof München Ost (MOR) ist ein Bahnhofsteil des Bahnhofes München Ost. Durch

den Rangierbahnhof München Nord wurde er weitestgehend ersetzt und der Ablaufberg, die

Richtungsgruppe und die nördliche Ein- und Ausfahrgruppe wurden bereits stillgelegt. Lediglich die

südliche Ein- und Ausfahrgruppe mit 15 Gleisen ist weiterhin in Betrieb.

Die Leit- und Sicherungstechnik wird von zwei Stellwerken mechanischer bzw. elektromechanischer

Bauart gesteuert. Die Anlagen haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht und müssen ersetzt

werden. Der Ersatz der vorhandenen LST soll längerfristig die sichere Funktionsfähigkeit des

Bahnhofes gewährleisten sowie den Personalaufwand reduzieren. Der Bahnhof MOR wird künftig

durch einen ausgelagerten Stellrechner (ESTW-A MOR) gesteuert. Eine Anbindung an die BZ

München ist nicht geplant.

In diesem Zusammenhang sollen zwei Varianten untersucht werden:

Variante 1: Das neue ESTW-A wird an das bereits vorhandene ESTW-UZ in München-Riem

angeschlossen und auch von da aus bedient werden. Dabei ist auch zu untersuchen, ob ein

zusätzlicher Bedienplatz erforderlich ist. Für die Kalkulation des Honorars (Lph 3/4 ff.) ist Variante 1

heranzuziehen.

Variante 2: Das neue ESTW-A wird an ein neues ESTW-Z MOP angebunden und die Bedienung

erfolgt ebenfalls im Stellwerksgebäude München-Riem.

Beide Varianten sind in der Vorplanung zu untersuchen und zu planen.

Des Weiteren sind noch Planungsleistungen in den Bereichen Oberleitung, Verkehrsanlage, Telekommunikation, 50 Hz und Modulgebäude inkl. TWP zu erbringen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/08/2019
Ende: 16/10/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 160-395269

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI36879
Bezeichnung des Auftrags:

Neubau ESTW-A München Ost Rangierbahnhof

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
19/08/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Rangierbahnhof München Ost (MOR) ist ein Bahnhofsteil des Bahnhofes München Ost. Durch

den Rangierbahnhof München Nord wurde er weitestgehend ersetzt und der Ablaufberg, die

Richtungsgruppe und die nördliche Ein- und Ausfahrgruppe wurden bereits stillgelegt. Lediglich die

südliche Ein- und Ausfahrgruppe mit 15 Gleisen ist weiterhin in Betrieb.

Die Leit- und Sicherungstechnik wird von zwei Stellwerken mechanischer bzw. elektromechanischer

Bauart gesteuert. Die Anlagen haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht und müssen ersetzt

werden. Der Ersatz der vorhandenen LST soll längerfristig die sichere Funktionsfähigkeit des

Bahnhofes gewährleisten sowie den Personalaufwand reduzieren. Der Bahnhof MOR wird künftig

durch einen ausgelagerten Stellrechner (ESTW-A MOR) gesteuert. Eine Anbindung an die BZ

München ist nicht geplant.

In diesem Zusammenhang sollen zwei Varianten untersucht werden:

Variante 1: Das neue ESTW-A wird an das bereits vorhandene ESTW-UZ in München-Riem

angeschlossen und auch von da aus bedient werden. Dabei ist auch zu untersuchen, ob ein

zusätzlicher Bedienplatz erforderlich ist. Für die Kalkulation des Honorars (Lph 3/4 ff.) ist Variante 1

heranzuziehen.

Variante 2: Das neue ESTW-A wird an ein neues ESTW-Z MOP angebunden und die Bedienung

erfolgt ebenfalls im Stellwerksgebäude München-Riem.

Beide Varianten sind in der Vorplanung zu untersuchen und zu planen.

Des Weiteren sind noch Planungsleistungen in den Bereichen Oberleitung, Verkehrsanlage, Telekommunikation, 50 Hz und Modulgebäude inkl. TWP zu erbringen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/08/2019
Ende: 16/10/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Infolge der neuen Planungsanforderungen mit der Anbindung an die BZ München sowie einer angepassten BAST soll zu der

bereits abgeschlossenen Vorplanung eine zusätzliche Variante mit den neuen ANforderungen beplant und erstellt werden.

LÄ08

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Durch einen Wechsel des AN gehen Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung

verloren. EIne Vergabe der Arbeiten an einen anderen AN würde zu zeitlichen Verzögerungen führen.

VII.2.3)Preiserhöhung

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