Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Heizöl Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2600004640
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Heizöl
1. Ausgangslage und Zielsetzung
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt Heizöl EL schwefelarm für eine Abnahmestelle, die sich derzeit in Erstellung befindet. Die Abnahmestelle ist ein Heizöltank mit 60.000 Liter Fassungsvermögen auf der gesicherten Liegenschaft der GSI in der Planckstraße 1, 64291 Darmstadt. Die Heizanlage für die Ölfeuerung soll bis 31.05.2023 errichtet werden.
Für das Jahr 2023 beträgt der Bedarf rund 120.000 Liter, für 2024 rund 240.000 Liter. Diese Menge wird von GSI garantiert abgenommen.
Die Abrufmenge für diesen Rahmenvertrag wird auf 1.000.000 Liter insgesamt begrenzt. Darüber hinaus wird kein Abruf erfolgen. Dies gilt nicht für jeden Rahmenvertragspartner, sondern insgesamt.
Die Initialbestellung hat einen Umfang von 60.000 Liter. Die weiteren Lieferungen sind in Tranchen zu je ca. 45.000 Liter geplant.
2. Ablauf der Ausschreibung, und Inhalt der Rahmenvereinbarung inkl. Initialbestellung
a) Ablauf und Bewertung der Ausschreibung
Zur Deckung dieses Bedarfs soll im Rahmen dieser Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung mit bis zu vier Auftragnehmern abgeschlossen werden.
Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand des Preises für die Initialbestellung von 60.000 Liter Heizöl.
Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die (bis zu) vier Bieter, die nach Auswertung der Leistungskriterien aus dem LV (Preis für die Initialbestellung). die wirtschaftlichsten Angebote einreichen.
Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Lieferzeit von 10 Werktagen ab Auftragserteilung für die Initialbestellung gilt dabei als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden.
b) Ablauf und Bewertung der Abrufe
aa) Normalfall
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Liefermenge. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.
Die Preise der an den Auftraggeber übermittelten Angebote werden nach der Auftragsvergabe nicht gegenüber den jeweils anderen Vertragspartnern bekannt gegeben. Absagen der unterlegenen Auftragnehmer erfolgen dabei nicht.
Bei jeder Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb gelten 5 Werktage als fix vereinbartes Lieferdatum.
bb) Gasmangellage
Die Ölfeuerung wird als Absicherung für eine potentielle Gasmangellage aufgebaut. Unter Normalbedingung ist ein zyklischer Betrieb vorgesehen. Bei einer Gasnotlage (Das Energieversorgungsunternehmen (EVU) reduziert oder schließt die Gasversorgung auf Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)) erfolgt der Erhaltungsbetrieb der GSI vollständig über die Ölheizungsanlage.
In diesem Fall wird der Bedarf auf bis zu 50.000 Liter/Woche geschätzt. Hierfür wird ein optionales Volumen von 240.000 Liter vereinbart, welches auf Abruf nach Miniwettbewerb in wöchentlichen Tranchen angeliefert wird. Hierbei garantiert der Auftragnehmer die Lieferung innerhalb von 3 Werktagen nach Abruf.
3. Ölbeschaffenheit
Das zu liefernde Heizöl EL schwefelarm entspricht den jeweils geltenden DIN-Norm (DIN 51603-1).
Das Heizöl EL hat einen Brennwert (Ho) von ca. 10,6 kWh/l.
Der Auftragnehmer behält sich vor, ganz oder teilweise Heizöl EL anderer Beschaffenheit zu liefern. Sind derartige Veränderungen vorgesehen, so ist der AN zur frühestmöglichen Anzeige verpflichtet. Das andere Heizöl muss für den Auftraggeber ohne Umstellung der Heizgeräte verwendbar sein, es sei denn, die Kosten der Umstellung werden vom AN übernommen.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Heizöltank mit 60.000 Liter Fassungsvermögen auf der gesicherten Liegenschaft der GSI in der Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
Inhalt der Rahmenvereinbarung
aa) Grundkonsens, Vertragsgegenstand und -bestandteile
(1) Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Heilöl EL schwefelarm.
(2) Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die grundsätzlich anfallenden Leistungen und Bedingungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten für die Einzelaufträge (Bestellungen) zu regeln, die im Laufe des Vertragszeitraumes erteilt werden.
(3) Die Berechtigung zum Abschluss von Einzelaufträgen (Bestellungen) unter Nutzung dieser Rahmenvereinbarung hat
- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Dabei sind zur Ausführung der einzelnen Bestellungen, die alle eine Bestellnummer mit folgendem Nummernkreis enthalten: 4500xxxxxx, ausschließlich GSI-Mitarbeiter der Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft berechtigt. Insbesondere Bestellungen in E-Mails o.ä. dürfen nicht als offizielle Bestellungen angesehen werden.
(4) Diese Rahmenvereinbarung wird mit mehreren AN - vorgesehen sind maximal 4 - geschlossen.
(5) Der AG verpflichtet sich zum Abruf von 120.000 Litern (inkl. Initialbestellung) im Jahr 2023 und 240.000 Litern pro Kalenderjahr ab 2024. Dies gilt nicht für jeden Rahmenvertragspartner, sondern insgesamt.
(6) Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:
aaa) diese Leistungsbeschreibung
bbb) das auf dem Angebotsformblatt des AG erstellte Angebot des AN für die Initialbeschaffung
ccc) Allgemeine Einkaufsbedingungen der GSI GmbH, Stand Juli 2022
ddd) VOL/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
(7) Maßgebend ist deutsches Recht.
(8) Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen.
(9) Erfüllungsort ist grds. der Öltank des AG.
(10) Vertragsänderungen und Aufträge bedürfen der Schriftform.
(11) Bestellberechtigt sind nur GSI-Mitarbeitende der Abteilung Einkauf.
(12) Vertrags- und Korrespondenzsprache ist deutsch.
bb) Vertragslauzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 01.05.2023 und läuft bis 31.12.2024.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.12.2026), wenn nicht eine Partei spätestens 3 Monate vor Ablauf (30. September) schriftlich kündigt.
(3) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende zu kündigen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
cc) Vergütung/Lieferbedingungen
(1) Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich Euro (EUR) als Währung.
(2) Rechnungsstellung erfolgt pro Einzelabruf nach Lieferung.
(3) Die Zahlung der Vergütung ist 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Die Lieferung erfolgt DAP, GSI Campus (Öltank).
(5) Der Öltank ist mit LKW bis 40 Tonnen anfahrbar. Für die Betankung ist eine versiegelte Aufstellfläche in unmittelbarer Nähe bereitgestellt.
(6) Der AN verpflichtet sich, die Lieferung gemäß Angabe in der Bestellung und zum dort genannten Liefertermin zu liefern. Dabei müssen die üblichen Dienstzeiten des Empfängers berücksichtigt werden.
dd) Service und Lieferzeiten
(1) Die Lieferung erfolgt im Regelfall während der Normalarbeitszeit des AG an Werktagen: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
(2) Die Termine für die Lieferung werden zwischen dem AG und dem AN bei jedem Abruf neu vereinbart. Die im Rahmen des vor Abruf durchgeführten Mini-Wettbewerbs angegebene Lieferzeit, gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden.
Die Vertragslaufzeit beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 01.05.2023 und läuft bis 31.12.2024.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.12.2026), wenn nicht eine Partei spätestens 3 Monate vor Ablauf (30. September) schriftlich kündigt. Bei den beiden Verlängerungen handelt es sich um OPTIONEN.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1YC02YY8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflich-tet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ver-stoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung ei-nen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI ge-schlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege be-trägt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der In-formation durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland