Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007. Referenznummer der Bekanntmachung: ZOV 2025 VVE
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zov.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007.
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007 über die beabsichtigte Einleitung des folgenden wettbewerblichen Vergabeverfahrens im Sinne des Artikels 27 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 in Verbindung mit § 119 Absatz 3 GWB zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im lokalen Linienbündel "Vogelsberger Vulkan-Express" (Linien VB-90 bis VB-96) von 01.05.2025 bis 28.10.2029. Das vorgenannte Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Das Linienbündel "Vogelsberger Vulkan-Express" besteht aus folgenden Linien mit folgendem Linienverlauf:
Linie VB-90 Stockheim - Gedern - Grebenhain - Herbstein - Lauterbach - Bad Salzschlirf - Schlitz
Linie VB-91 (Schlitz - Bad Salzschlirf -) Lauterbach - Herbstein - Hoherodskopf
Linie VB-92 Grünberg - Mücke - Ulrichstein - Hoherodskopf
Linie VB-93 Nieder-Wöllstadt - Florstadt - Ranstadt - Nidda - Schotten - Hoherodskopf
Linie VB-94 Stockheim - Ortenberg - Grebenhain - Hoherodskopf
Linie VB-95 Bad Orb - Wächtersbach - Grebenhain - Hoherodskopf
Linie VB-96 Hungen - Laubach - Schotten - Hoherodskopf
Hierbei handelt es sich um Linien des „Vogelsberger Vulkan-Express“, einem vom 1.5. bis 31.10. nur an Wochenenden und Feiertagen verkehrenden Freizeitverkehr mit Bussen mit Fahrradanhängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristhinweis: Mit dieser Vorabbekanntmachung wird für das o. g. Linienbündel eine Frist für Genehmigungsanträge nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ausgelöst:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird mit der hiesigen Bekanntmachung ausgelöst.
Die mit dem jeweils beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes.
Die vorgenannten Anforderungen finden sich im Dokument "Ausreichende Verkehrsbedienung im ZOV-Verbandsgebiet" einschließlich Anlagen (AVB) sowie in der mit ZOV-Verkehr abzuschließenden Qualitätssicherungsvereinbarung nebst Anlagen (QSV). Die Dokumente sind öffentlich zugänglich und können unter dem nachfolgend angegebenen Link abgerufen werden: