Ersatzneubau der Gesamtschule Schlitz - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-022-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]18
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vogelsbergkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Gesamtschule Schlitz - Außenanlagen
Ersatzneubau der Gesamtschule Schlitz - Außenanlagen
Gesamtschule Schlitzerland; Schlesische Straße 33/Pestalozzistraße, 36110 Schlitz
Der Kreisausschuss des Vogelsbergkreises (kurz: AG) hat den Ersatzneubau der Gesamtschule Schlitzerland (kurz: GSS) in Schlitz hergestellt und im Herbst 2022 bereits in Betrieb genommen.
Diese Ausschreibung beinhaltet den Tief- und Straßenbau sowie die Landschaftsbauarbeiten der Freianlagen für die äußere Erschließung von der Schlesischen Straße, die Wege zwischen Schlesischer Straße
und GSS sowie die daran angrenzenden Freiflächen der GSS.
Die auszuführenden Leistungen sind auf dem Flurstück 1517/9, Flur 1, Gemarkung Schlitz auszuführen und betreffen den Bauabschnitt II (BA II).
Die einzelnen Teilfristen mit Enddaten sind im Leistungsverzeichnis, Seite 8/20 aufgelistet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe LV
siehe LV
siehe LV
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisausschuss des VogelsbergkreisesHersfelder Straße 5736304 AlsfeldDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Bieterkommunikation:
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich auf
elektronischem Wege über die Online-Plattform der eHAD.
(2) Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich auf elektronischem
Wege über die Online-Plattform der eHAD.
(3) Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von
Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem
Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer
auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die
vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
(4) Bietergemeinschaften (§ 12 Abs. 3 HVTG)
Bietergemeinschaften haben in den Angeboten die Mitglieder
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreterin oder
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlen diese
Angaben im Angebot, sind sie vor dem Zuschlag
beizubringen."
(5) Der Bieter hat eine "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue
und Mindestentgeld bei öffentlichen Aufträgen nach dem
Hessischen Vergabe-u. Tariftreuegesetz (HVTG) vom
19.Dezember 2014, GVBl.S. 354" abzugeben. Für jeden
schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgeld
ergebenen Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine
Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der
Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird
insgesamt auf 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Die
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
wird Vertragsbestandteil.
(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber ein
Auskunfts-und Prüfungsrecht nach § 9 Abs. 1 und 2 HVTG
einzuräumen. Er verpflichtet sich darüber hinaus, seine
Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten, dem
Auftraggeber diese Auskunfts-und Prüfungsrecht ebenfalls zu
gewähren und
die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunftsund
Prüfungsrecht auf alle weiteren Nachunternehmen zu
übertragen.
(7) Weiterhin bitten wir mit Angebotsabgabe um eine
Referenzliste vergleichbarer Arbeiten.
(8) Die Gaeb-Datei des Bieters ist erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]