EU-P 0423-22BV1 Erneuerung der Entwässerungsleitungen und Betonsanierung, B-001443 Fugensanierung T2 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0423-22BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0423-22BV1 Erneuerung der Entwässerungsleitungen und Betonsanierung, B-001443 Fugensanierung T2
Bauwerke:
Gebäude 149-152, Abwasserversorgung und konstruktive Ingenieurbauwerke
Leistungen:
Betonsanierung und Erneuerung der Entwässerungsleitungen in einer Höhe von ca. 6 bis 8m über Geländeoberkante, an der Unterseite der Vorfahrtsplatte des Ingenieurbauwerkes Terminal 2
Maßgebliche Ausführung:
Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und vorbereitende Maßnahmen
Erneuerung Brückenabläufe, Betonsanierung und Beschichtung
Rückbau und Erneuerung der Entwässerungsleitungen
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2023
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2025
Die Entwässerungsleitungen sind in der Regel von innen korrodiert und zeigen an maßgeblichen Stellen bereits Korrosionslöcher.
Die Entwässerungsleitungen sind in einer Höhe von ca. 6 bis 8 m über Geländeoberkante an der Unterseite der Vorfahrtsplatte des Terminals 2 montiert.
Es ist von undichten und nicht mehr den technischen Regelwerken / dem heutigen bautechnischen Standard entsprechenden Entwässerungsleitungen auszugehen.
Insgesamt belaufen sich die Entwässerungsleitungen auf 2720 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0423-22BV1, B-001443 - Fugensanierung Vorfahrt u. Rampen T2, Fugensanierung T2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verhandlungsverfahrens
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der entsprechenden Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen.
Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sowie der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) inkl. der darin geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei der Bewerbung einzureichen.
Die Übermittlung der Bewerbung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Der Bewerber erhält nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Zu beachten ist, dass für die Angebotsabgabe die Installation des Programms "ava-sign", welches Sie kostenfrei über iTWO tender herunterladen können, zwingend erforderlich ist.
Die Eignungsprüfung erfolgt nach Angebotsabgabe. Die Eignungsprüfung erfolgt nur bei den Bietern, welche gem. Zuschlagskriterien, eine reelle Chance auf den Zuschlag haben.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zum Verfahren
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente "Teilnahmeantrag" sowie die entsprechenden Anlagen 1 bis 4 heruntergeladen und in einem externen Programm (z. B. Adobe Reader) geöffnet und bearbeitet werden müssen. Die Dokumente lassen sich nicht im Browser (z. B. Chrome, Firefox) öffnen und bearbeiten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]