NBS Dresden-Prag, PA 1.1-1.2, Bohrkampagne, Kernbohrungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57049
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Dresden-Prag, PA 1.1-1.2, Bohrkampagne, Kernbohrungen
Heidenau
23 Kernbohrungen bis 25 m Tiefe , Arbeiten ohne Sicherung außerhalb Gleisen
23 Schwere Rammsondierung bis 15 m Tiefe, und Bahrlochrammsondierung
G.016140300
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
NBS Dresden-Prag, PA 1.1-1.2, Bohrkampagne, Kernbohrungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönheide
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08304
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Heidenau
23 Kernbohrungen bis 25 m Tiefe , Arbeiten ohne Sicherung außerhalb Gleisen
23 Schwere Rammsondierung bis 15 m Tiefe, und Bahrlochrammsondierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönheide
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08304
Land: Deutschland
Der Nachtrag beinhaltet eine erweiterte ingenieurgeologische Aufnahme und Beschreibung der Festgesteine nach DIN EN ISO 14689-1 (z.B. Beschreibung der Trennflächen, RQD), sowie eine fortgeschrittene Fotodokumentation der erbohrten Kerne in zwei Positionen:
NA 1.1 Aufnahme und ingenieurgeologische Beschreibung von Gesteinskernstrecken nach DIN EN ISO 14689-1 50,0 m
NA 1.2 Fotografische Dokumentation der gesamten erbohrten Boden- und Felsstrecken 326,0 m
Im Rahmen der Aufschlussarbeiten wurden neben den anstehenden Bodenschichten ebenfalls Festgesteinskerne erbohrt. Die detaillierte Kernaufnahme erfolgt im nach DIN EN ISO 14689-1. Allerdings fordert die DIN EN ISO 14689-1 neben der Aufnahme des geologischen Schichtenverzeichnisses eine Beschreibung des Gebirges, welche vor allem eine Aufnahme der Trennflächen und Gesteinskörper (Durchtrennungsgrad/RQD, etc.) erforderlich macht. Das Auftreten, sowie der Umfang der Festgesteine war bei der Ausschreibung nicht abschätzbar, weil die genauen Bohrpunkte erst bei dem Vertragsabschuss vom geotechnischen Gutachter festgelegt wurden und die Mächtigkeit der bodenartigen Überdeckung nicht vorher abschätzbar war. Daher wird neben der Ansprache von Böden sowohl eine ingenieurgeologische Beschreibung und Klassifizierung von Gestein als auch die Bestimmung von felsmechanischen Gebirgskenngrößen erforderlich. Weiterhin ist eine fortgeschrittene fotografische Dokumentation der erbohrten Kerne notwendi.