EU-P 0068-22EK1 Rahmenvereinbarung für IT-RUN und IT-BUILD Services Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0068-22EK1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0068-22EK1 Rahmenvereinbarung für IT-RUN und IT-BUILD Services
Die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide („Fraport“) betreibt den Flughafen Frankfurt/Main als Flughafenunternehmerin i. S. d. § 45 Luft-VZO und daneben allein oder gemeinsam mit Dritten weltweit mehrere weitere Flughäfen, Terminals und Dienstleistungsgesellschaften.
Fraport hat sich zum Ziel gesetzt, die Kapazitäten für die Umsetzung von RUN (IT-Betrieb) und BUILD (IT-Projekte) Services in den nächsten Jahren zu erhöhen. Hierzu sollen strategische Lieferanten ausgewählt werden, die RUN- und BUILD-Services für Fraport Onshore, d. h. in Deutschland, aber auch Nearshore (EU) und Offshore (außerhalb EU) DSGVO-konform übernehmen. Die Hauptziele dieser Beschaffung sind:
- Bereitstellung von Services über den gesamten Technologie-Stack von Fraport.
- Die Lieferanten tragen kontinuierlich zu Innovation und Weiterentwicklung bei.
- Durch die Ausführung von Managed Services auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung und der Einzelverträge werden Kostensenkungen erreicht.
- Ein standardisiertes Lieferantenmanagement macht die Lieferantenleistungen transparent und ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung.
- Time-to-Market wird durch die ausgewählten Lieferanten deutlich verbessert.
- Die Bereitstellung von Managed Services ist standardisiert und über alle Services hinweg konsistent.
Beabsichtigt ist, mit zwei Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung zu schließen und für die jeweiligen Leistungen Einzelaufträge in Form von Statements of Work (SOW) zu vereinbaren. Die zum Abruf bereitstehenden Unterlagen bieten einen Überblick über die Regelungsinhalte der Rahmenvereinbarung und mögliche Regelungsinhalte der SOWs, die individuell und abhängig von den Anforderungen an die jeweilige spezifische Leistung während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung verhandelt und abgeschlossen werden.
Die ausgewählten Lieferanten sollen nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung und des SOW folgende Leistungen erbringen:
RUN-Services
- Managed Support Services
Die Support Service-Aktivitäten orientieren sich am ITIL-Standard (z. B. Incident Management, Problem Management etc.) und können verschiedene Tätigkeiten umfassen (z.B. Fehlermanagement, Standardanforderungen wie Anlegen neuer Benutzer, Vergabe von Berechtigungen, kleine Änderungen an der Anwendung, etc.). Der Service beinhaltet Level 2 und Level 3 Support für spezifische IT-Lösungen.
- Infrastructure Integration Consulting / Coordination
Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Koordination von Veränderungen in der Infrastruktur.
BUILD-Services
Hier ist der Lieferant für die Erbringung vereinbarter Services zur Durchführung von IT-Projekten verantwortlich (z. B. Konfiguration und Implementierung neuer IT-Lösungen, Softwareentwicklungsprojekte, etc.). Diese Services können eine der folgenden Formen annehmen:
- Planprojekt (Pre-Project)
- Product Solution Design / Coordination
- Wasserfallprojekt
- Agiles Projekt
Es wird daneben auf folgendes hingewiesen:
(i) Die Rahmenvereinbarungspartner erhalten keinen Exklusivitätsstatus, d. h. Fraport behält sich vor, Einzelaufträge zu bestimmten IT-Leistungen auch weiterhin separat zu vergeben.
(ii) Fraport unterliegt keiner Abnahmepflicht, d.h. Fraport ist frei darin, Leistungen auf Basis der Rahmenvereinbarung zu beauftragen oder nicht.
(iii) Die Beschaffung von Standardsoftware und -hardware ist nicht von der Rahmenvereinbarung abgedeckt.
(iv) Fraport behält sich vor, aus der Rahmenvereinbarung auch mit Fraport verbundene Unternehmen im In- und Ausland zu bedienen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Für den Fall, dass Fraport eine verbundene Gesellschaft aus der Rahmenvereinbarung bedient, bleibt Fraport alleiniger Vertragspartner und Abnehmer der Leistung, auch wenn eine direkte Kommunikations- und Lieferbeziehung zu einer anderen Gesellschaft zugelassen wird. Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt ausschließlich gegenüber Fraport.
(v) Voraussichtlicher Abschluss der Rahmenvereinbarung soll der 01.10.2022 sein. Voraussichtliches Ende der Rahmenvereinbarung soll der 30.09.2027 sein. Auf Vertragsverlängerungsoptionen der Ziffer II.2.7 wird hingewiesen.
(vi) Der Gesamthöchstwert beläuft sich auf ca. 12 Mio. EUR (netto) während der Festlaufzeit . Verbundene Unternehmen von Fraport sind hierin eingerechnet. Diese Schätzung erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
Auf die weiteren Ausführungen in Ziffer VI.3 wird hingewiesen.
Vertragsverlängerungsoption (siehe II.2.7) und Bezugsrechte für weitere verbundene Unternehmen der Fraport AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0068-22EK1, IT RUN und BUILD Services
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0068-22EK1, IT-RUN und BUILD Services
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der gültigen SektVO durchgeführt.
2. Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, das Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen. Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
3. Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
4. Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Verfahrensbedingungen für den Teilnahmewettbewerb", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
5. Alle weiteren zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Unterlagen sind ebenfalls elektronisch über die Plattform www.vergabe.rib.de abrufbar; siehe Ziffer I.3) und Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]