Erstellung einer modular aufgebauten, einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter Referenznummer der Bekanntmachung: 53-2023-00007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer modular aufgebauten, einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter
Entwicklung, Programmierung und Implementierung einer modular aufgebauten, einheitlichen Software für alle hessischen Gesundheitsämter und für das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zur Steigerung des Digitalisierungsgrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Gesundheitsamt, Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main
Der Auftragnehmer soll für alle hessischen Gesundheitsämter und für das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) eine modular aufgebaute, einheitliche Software zur Steigerung des Digitalisierungsgrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes entwickeln, programmieren und implementieren. Ziel des Projektes ist entsprechend dem Leitfaden "Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland" des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die Erhöhung der digitalen Reife sowie die Verbesserung der Interoperabilität in diesem Bereich. Unter dem Leitbild "Digitales Gesundheitsamt 2025" soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren. Mit der vom Auftragnehmer zu erstellenden einheitlichen Software soll eine Reifegradsteigerung in verschiedenen Dimensionen erreicht werden. Die Software soll Prozesse digitalisieren Mitarbeiter einbinden und die IT-Sicherheit verbessern. Es handelt sich um ein agiles Software-Projekt mit mehreren Modulblöcken. Das vom Auftragnehmer zu erstellende Grundmodul mit mindestens einem Fachmodul soll im Projektzeitraum bis zum 30.09.2024 in Betrieb genommen werden. Die weiteren Module können im Rahmen einer Vertragsverlängerung phasenweise vom Auftraggeber beauftragt werden. Der modulare Aufbau soll die Kombination eines einheitlichen Grundmoduls mit einzelnen Fachmodulen, die bei einer eventuellen späteren Erweiterung auf andere Bundesländer auch an die Bedürfnisse der einzelnen Länder angepasst werden können, ermöglichen. Ferner soll der modulare Aufbau den unterschiedlichen Organisationskonzepten der einzelnen Gesundheitsämter Rechnung tragen.
Der Auftraggeber kann optional ein oder mehrere Fachmodule beauftragen. Hierfür übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Spezifizierung der Anforderungen an das jeweilige Fachmodul und fordert den Auftragnehmer auf, eine Aufwandskalkulation nach Stunden und Rollen entsprechend den im Angebot enthaltenen Stunden- und Tagessätzen und Rollen einzureichen. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung geht der Auftraggeber für alle bislang in Planung befindlichen Fachmodule von einem Gesamtaufwand von ca. 8.120 Personentagen (ohne das Fachmodul Begehungen) aus.
Die Bestimmungen des Leitfadens "Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland" sowie des KfW-Merkblattes "Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst - Zuschuss" in der Version 08/2022 sind zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen:
• Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
• Eigenerklärung des Bewerbers zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV;
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Eintragung im Gewerbezentralregister;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (HVTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird;
• Erklärung zum Mindestentgelt;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit werden Selbstreinigungsmaßnahmen in Anwendung des § 42 VgV i.V.m. § 125 GWB berücksichtigt.
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen:
• Eigenerklärung über Vorliegen
- einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 10 Mio. EUR für Personenschäden und über 10 Mio. EUR für Sachschäden, 2-fach max. p.a.
- einer erweitere Produkthaftpflicht-Versicherung über mindestens 2,5 Mio. EUR, 2-fach max. p.a.
- einer IT-Haftpflicht-Versicherung über mindestens 1 Mio. € für Vermögensschäden, 2-fach max. p.a.
bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
• Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i) für das gesamte Unternehmen sowie (ii) über den Umsatz bezogen auf Softwarelizensierung und/oder Softwareentwicklung und Support, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
• Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Softwareentwickler unter Einbeziehung des Leitungspersonals.
• auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Soweit sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers zum Nachweis der Eignung beruft:
- Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unterauftragnehmers,
- Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unterauftragnehmers mit Leistungen
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber folgende Angaben zu machen:
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
• Angaben des Bewerbers über mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2018-2023) zur individuellen Entwicklung/Programmierung und Implementierung von Software. Vergleichbar sind insbesondere Anwendungen zur Verwendung im KRITIS-Bereich und/oder Anwendungen aus dem Gesundheitsbereich.
Anzugeben sind:
o Bezeichnung des Projekts;
o Größe (Zahl der regelmäßigen Nutzer auf Administrationsseite);
o Fähigkeit, mit Dritten Kunden/Bürgern zu kommunizieren;
o KRITIS-relevante Anwendung und/oder Anwendung aus dem Gesundheitsbereich (mindestens eine Referenz);
o Auftragsvolumen mind. Euro 100.000,00 (für alle drei Referenzen);
o Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6151120
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).