Erneuerung Eisenbahnüberführung Brodweg (Strecke 1900 in km 5,373) in Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52044
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Eisenbahnüberführung Brodweg (Strecke 1900 in km 5,373) in Braunschweig
Erneuerung Eisenbahnüberführung Brodweg (Strecke 1900 in km 5,373) in Braunschweig
Braunschweig
Erneuerung der Eisnebahnüberführung Brodweg in Braunschweig (Strecke
1900/1912 in km 5,373/2,803). Die derzeit bestehende Dauerbehelfsbrücke soll in einer Totalsperrung
abgebrochen und das neue Bauwerk eingeschoben werden. Das dort derzeit noch liegende Ausziehgleis soll
nicht wieder überführt werden, sodass die Brücke anstatt 4-gleisig nur noch 3-gleisig überführt wird. Durch
die höhere Bauhöhe der neuen Brücke muss die Straße im kreuzenden Bereich abgesenkt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung Eisenbahnüberführung Brodweg (Strecke 1900 in km 5,373) in Braunschweig
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Werfstraße 9, 30169 Hannover
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Braunschweig
Erneuerung der Eisnebahnüberführung Brodweg in Braunschweig (Strecke
1900/1912 in km 5,373/2,803). Die derzeit bestehende Dauerbehelfsbrücke soll in einer Totalsperrung
abgebrochen und das neue Bauwerk eingeschoben werden. Das dort derzeit noch liegende Ausziehgleis soll
nicht wieder überführt werden, sodass die Brücke anstatt 4-gleisig nur noch 3-gleisig überführt wird. Durch
die höhere Bauhöhe der neuen Brücke muss die Straße im kreuzenden Bereich abgesenkt werden.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
LÄ 41- Straßenmarkierung
Im LV ist die Ernerung der Straße mit diversen Positonen vorgesehen.Nach Prüfung der Bauüberwachung und derProjektleitung muss allerdings festgestellt werden, dass die Straßenmarkierung im LV und in der Baubeschreibung nichtberücksichtigt wurden. Somit stellt diese eine zusätzliche Leistung dar.Die Bindung eines zusätzlichen ANs macht auswirtschaftlichen Aspekten keinen Sinn, da der Ausschreibungs- und Vergabeprozess viel zu lange dauern würde. DieStraßenarbeiten laufen bereits. Weiterhin muss die Straße nach Rückprache mit der Stadt Braunschweig wieder kurzfristig inBetrieb genommen werden.Eine erneute Ausschreibung der Leistung macht aufgrund von Gewährleistungsansprüchengegenüber verschienden Auftragnehmern keinen Sinn. Ein Prozess bei ggf. auftretenden Mängeln mit verschiedenenAuftragnehmern wäre mit erheblichem zusätzlichen Aufwand/Schwierigkeiten und daraus resultierenden Zusatzkosten verbunden.Weiterhin würden seitens des derzeit gebundenen ANs Zusatzkosten wegen Bauzei