Planungsleistungen: Überschlagende Wende Niedernhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62564
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Überschlagende Wende Niedernhausen
Durch den Einsatz von zusätzlichen S-Bahn-Zügen soll an der Endstation der S 2 in Niedernhausen eine sogenannte überschlagende Wende ermöglicht werden.
„Überschlagende Wende“ bedeutet, dass eine ankommende S-Bahn erst auf die übernächste Abfahrt wendet. Dadurch vergrößert sich die Wendezeit an der Endstation und es entstehen kaum noch Folgeverspätungen aus einer vorherigen Fahrt. Dafür ist für die S-Bahn-Verkehre eine zweite Bahnsteigkante zur Verfügung zu stellen. Durch den Einsatz von mehreren Fahrzeugen wird eine zusätzliche Abstelllänge von mindestens 210 m benötigt.
Planungsleistungen: Überschlagende Wende Niedernhausen
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Gemäß der FinVe vom 28.09.20, muss bei einem Ausschreibungswert, der größer als der EU-weite Schwellenwert ist, im Offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Die Erstausschreibung im Offenen Verfahren war jedoch fruchtlos und musste aufgrund nicht vorhandener Bieter aufgehoben werden. Gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 1 VgV kann nun im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden. In Zusammenarbeit mit der Projektleitung wurde ein ausgewählter Bieterkreis aus vorhandenen Präqualifikationslisten zusammengestellt (siehe Anlage 03).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen: Überschlagende Wende Niedernhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1200
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.