BIM-Planung, Herstellung Zweigleisigkeit Zulaufstrecke 6100, Hamburg, Lph 1+2 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung, Herstellung Zweigleisigkeit Zulaufstrecke 6100, Hamburg, Lph 1+2
BIM-Planung, Herstellung Zweigleisigkeit Zulaufstrecke 6100, Hamburg, Lph 1+2
BIM-Planung, Herstellung Zweigleisigkeit Zulaufstrecke 6100, Hamburg, ü. L. Lph 1+2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass keine der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen. (hierzu Anlage 1 des Dokuments 23FEI65003_Teilnahme-Antrag nutzen)
- Erklärung zu Bewerbergemeinschaften. (hierzu Anlage 2 des Dokuments 23FEI65003_Teilnahme-Antrag nutzen)
-Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
- Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer
(Hierzu Anlage 3 des Dokuments 23FEI65003_Teilnahme-Antrag nutzen)
- Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers
(Hierzu Anlage 4 des Dokuments 23FEI65003_Teilnahme-Antrag nutzen)
- Erklärung über das Vorhandensein der erforderlichen Präqualifikationen bei der Deutschen Bahn
Wir erklären, dass wir alle folgenden erforderlichen Präqualifikationen bei der Deutschen Bahn AG besitzen und dass hierzu keine relevanten Änderungen vorliegen (Angabe Gültigkeitsdauer), ggf. Angabe des Partners:
Planung bauliche Anlagen Verkehrsanlage - Fahrbahn
Planung bauliche Anlagen Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Planung elektrotechnische Anlagen Elektrische Weichenheizanlagen
Planung OLA -Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
Planung LST – Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
(Hierzu Anlage 5 des Dokuments 23FEI65003_Teilnahme-Antrag nutzen)
- Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
A.
Angabe von mindestens einem und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten und nach folgenden Kriterien vergleichbaren BIM-Projekten
1. Für EIU
2. Planung von Gebäuden (Hochbau)
3. Leistungsphasen 1und 2 vollständig erbracht
4. Planungshonorar (Lph 1-2) i.H.v. mindestens 20 Tsd. EUR
sowie
B.
Angabe von mindestens einem und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten und nach folgenden Kriterien vergleichbaren BIM-Projekten
1. Für EIU
2. Planung von Ingenieurbauwerken (Brücken, Stützwände)
3. Leistungsphasen 1und 2 vollständig erbracht
4. Planungshonorar (Lph 1-2) i.H.v. mindestens 70 Tsd. EUR
sowie
C.
Angabe von mindestens einem und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten und nach folgenden Kriterien vergleichbaren BIM-Projekten
1. Für EIU
2. Verkehrsanlagenplanung (Fahrbahn Strecke und Bahnhöfe) von Eisenbahninfrastrukturprojekten
3. Leistungsphasen 1und 2 vollständig erbracht
4. Planungshonorar (Lph 1-2) i.H.v. mindestens 70 Tsd. EUR
Referenzprojekte, die auch die Kriterien anderer Ziffern (A-C) erfüllen, können mehrfach gewertet
werden (Doppelnennung möglich).
Eine Vorlage für die einzureichenden Referenzbescheinigungen bzw. Eigenerklärungen ist als Anlage
beigefügt (siehe Seite 11).
(Hierzu Anlage 6 und die Seite 11 des Dokuments 23FEI65003_Teilnahme-Antrag nutzen)
- Qualifikationsanforderung an vorgesehenen Gesamtprojektleiter (GPL)
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung des Gesamtprojektleiters als Projektleiter,
3. Angabe von einer vergleichbaren Leistung innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er als Projektleiter mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach folgenden Kriterien:
a) Für EIU
b) Verkehrsanlagenplanung von Fahrbahn Strecke und Bahnsteigen von Eisenbahninfrastrukturprojekten
c) Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4 vollständig erbracht (Lph 4 Genehmigungsunterlagen wurden eingereicht)
Die Ausführung der Lph 1 bis 4 muss nicht im Rahmen einer Maßnahme erbracht worden sein.
d) Planungshonorar (Lph 1-4) i.H.v. mindestens 100 Tsd. EUR
4. Angabe von einer vergleichbaren Leistung innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er als Projektleiter mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach folgenden Kriterien:
a) Für EIU
b) BIM-Verkehrsanlagenplanung von Bahnsteigen oder anderen Eisenbahninfrastrukturprojekten
c) Leistungsphasen 1 und/oder 2 vollständig erbracht
d) Planungshonorar (Lph 1-2) i.H.v. mindestens 40 Tsd. EUR
Referenzprojekte, die die Kriterien der Ziffern 3 als auch 4 erfüllen, können mehrfach gewertet werden (Doppelnennung möglich).
Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) des vorgesehenen Gesamtprojektleiters sind als Anlagen beizufügen.
Eine Vorlage für die einzureichenden Referenzbescheinigungen bzw. Eigenerklärungen ist als Anlage beizufügen.
(Hierzu Anlage 7 und die Seite 13 des Dokuments 23FEI65003_Teilnahme-Antrag nutzen)
- Qualifikationsanforderung an vorgesehenen BIM-Koordinator
1. mind. 18 Monate allgemeine Berufserfahrung als BIM-Koordinator,
2. Angabe von einer vergleichbaren Leistung innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er als BIM-Koordinator mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach folgenden Kriterien:
a) Für ein EIU
b) BIM-Verkehrsanlagenplanung von Bahnsteigen oder anderen Infrastrukturprojekten
c) Leistungsphasen 1 oder / und 2 vollständig erbracht
3. Nachweis einer Zertifizierung / Fortbildung als BIM-Koordinator/BIM-Professional/BIM-Manager
Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) des vorgesehenen BIM-Koordinators sind als Anlagen beizufügen.
Eine Vorlage für die einzureichenden Referenzbescheinigungen bzw. Eigenerklärungen ist als Anlage beizufügen.
(Hierzu Anlage 8 und die Seite 15 des Dokuments 23FEI65003_Teilnahme-Antrag nutzen)
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß Vertrag § 10 Sicherheitsleistung
10.1 Von jeder Abschlagsrechnung werden 8 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt dient als Sicherheit für die Erfüllungsansprüche des AG einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung einschließlich Zinsen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 AVB Arch./Ing. ablösen. Die Auszahlung des Einbehaltes bzw. Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Abnahme der Leistung mit der Schlusszahlung und im Fall der Vereinbarung einer Sicherheit für Mängelansprüche Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche.
10.2 Als Sicherheit für Mängelansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche wegen Schadensersatz oder auf Rückforderung wegen Überzahlung sind 5 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme durch Bürgschaft nach Abschnitt 11 der AVB Arch./Ing. zu leisten. Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt auf Anforderung des AN nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
10.3 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Bürgschaftserklärungen an die SSC Buchhaltung zu übersenden.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Von jeder einzelnen Zahlung (Abschlags-/Teilschluss-/Schlusszahlung) wird von der jeweiligen Nettorechnungssumme entsprechend Skonto abgezogen, wenn folgende Zahlungsfristen eingehalten werden:
Zahlung innerhalb von 21 Kalendertagen 3% Skonto
Die jeweilige Zahlungsfrist beginnt ab Zugang der entsprechenden prüffähigen Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.