Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an Frankfurter Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2023-00009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an Frankfurter Schulen
Prüfung nach DGUV V4
Los 1, Bildungsregion Mitte
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
siehe Leistungsbeschreibung
Los 2, Bildungsregion Mitte-Nord
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
siehe Leistungsbeschreibung
Los 3, Bildungsregion Nord
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
siehe Leistungsbeschreibung
Los 4, Bildungsregion Ost
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
siehe Leistungsbeschreibung
Los 5, Bildungsregion Süd
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
siehe Leistungsbeschreibung
Los 6, Bildungsregion West
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Kerngeschäft des Auftragnehmers muss in der Überprüfung und Dokumentation von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln sein. Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs nicht älter als 12 Monate.
Der AN hat den Nachweis, z.B. in Form von 3 wesentlichen Referenzen, der letzten 3 Jahre mit zugehörigen Rechnungswerten und Ausführungszeiten zu erbringen, dass sein Unternehmen für den Umfang, die Art, die technisch funktionale und ökologische Qualität sowie die fristgerechte Ausführung geeignet ist. Siehe hierzu Anlage 2.
Der AN muss in der Lage sein die in den Losen genannten Liegenschaften und den darin geschätzten Prüflingen im vorgegebenen Zeitraum abzuarbeiten. Das hierfür benötigte Personal (verantwortliche Elektrofachkraft, qualifizierte Elektrofachkraft) ist vorzuhalten. Die notwendige technische Ausstattung (Prüfgeräte, Barcodedrucker, etc.) muss vorhanden sein. Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) und die Anzahl der Mitarbeitenden, die in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind. Siehe hierzu Anlage 2
Elektrofachkraft, qualifizierte Elektrofachkraft gemäß der DGUV V4.
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Für Personen- und Sachschäden jeglicher Art, die den Erfüllungsgehilfen und dem Personal des AN im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Gelände der AG entstehen, übernimmt der AG keine Haftung. Sollten entsprechende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, ist der AN zur Freistellung verpflichtet. Vorstehendes gilt nicht für den Fall, dass der Personenschaden oder Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig vom AG oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Der AN ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
10.000.000 € für Personen-, und Sachschäden 1-fach max. p. a.
100.000 € für Tätigkeitsschäden 2-fach max. p. a.
100.000 € für Vermögensschäden 2-fach max. p. a.
Abschluss und Unterhalt der Versicherungsverträge sind dem AG nach Abschluss dieses Vertrages binnen zwei Wochen nachzuweisen. Der Nachweis hat durch ein an den AG gerichtetes Bestätigungsschreiben des Versicherers zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).