Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0134
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung
Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie weiterer Leistungen für Hessen Mobil in Wiesbaden - in Zuständigkeit des LBIH, Niederlassung West.
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Wilhelmstraße 10/ Luisenstraße 4+6, 65185 Wiesbaden
Ausführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung über eine gesamte Jahresreinigungsfläche von ca. 1.229.368 m² (Vollreinigung: ca. 453.881 m²/ Sichtreinigung: ca. 775.487 m²) für die Liegenschaften von Hessen Mobil in Wiesbaden - in Zuständigkeit des LBIH Niederlassung West.
Zum weiteren Leistungsumfang gehört der Mattenservice (14-tägiger Wechsel von 10 Matten), die Entgegennahme und Transport von Sanitärverbrauchsmaterial (ca. 12 Ausführungen pro Jahr), die 3-mal jährliche Reinigung von Balkonen auf ca. 105,5 m² Fläche sowie die optionale Grundreinigung von Polsterstühlen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.09.2023. Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren geschlossen. Es besteht die Option der viermaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
— Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung),
— Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche),
— Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger),
— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
— Erbringungszeitraum.
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach §126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Die Angebote sind mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss eines Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]