GE, WE Leutz-Wahren km 1,4-3,0 W3397-W3399 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62657
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GE, WE Leutz-Wahren km 1,4-3,0 W3397-W3399
GE, WE Leutzsch-Wahren km 1,4-3,0 W3397-W3399
Strecke 6380 Leipzig-Leutzsch - Leipzig-Wahren
Gleiserneuerung km 1.4 - 3.0 und Gegenrichtung
Weichenerneuerung 33W97, 33W98, 33K99
teilw. Erneuerung Kabeltrasse
Zusammenhangsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GE, WE Leutz-Wahren km 1,4-3,0 W3397-W3399
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.