DDI Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64028
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
DDI Rahmenvertrag
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung und Support von DNS, DHCP und IPAM -Systemen (DDI-System)
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung und Support von DNS, DHCP und IPAM -Systemen (Kurz DDI-Systeme).
Um zentrale Netzwerkdienste (DNS u. DHCP) sowie ein zentrales Tool zur Dokumentation und Planung von IP-Adressen bereitstellen zu können, werden DDI- (DNS, DHCP, IPAM) Systeme benötigt Die DDI-Systeme finden in verschiedenen Netzbereichen und Projekten Verwendung. Neben der Lieferung ist Integration und der Support Bestandteil des Rahmenvertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat die Bietereigenerklärung bezüglich Befähigung seiner Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister auszufüllen,
von einem Bevollmächtigten zu unterschreiben und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Bitte legen Sie auch den Handelsregisterauszug - nicht älter als 3 Monate - dem Teilnahmeantrag bei.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die
Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines
ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Folgende Mindestanforderungen sind gefordert:
- Der Bewerber legt die - soweit möglich – ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der
Deutschen Bahn AG) vor.
- Vorlage einer Bankauskunft, die nicht älter als 3 Monate ist.
- Der Bewerber erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. Als Nachweis ist eine Kopie
einer aktuellen Police (höchstens 6 Monate alt) oder ein gleichwertiges Dokument des
Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung)
beizufügen.
Die Deckungssumme beträgt mindestens 500.000,- Euro für Sachschäden und 2.500.000,- Euro für
Personenschäden.
- Nachweis – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorliegt. Als Nachweis ist
eine Kopie einer aktuellen Police (höchstens 6 Monate alt) oder ein gleichwertiges Dokument des
Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter
Übersetzung) beizufügen. Die Deckungssumme beträgt mindestens 500.000,- für Vermögensschäden.
- Erklärung: Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres von mindestens
10.000.000,00€
- Erklärung: Umsatz im Geschäftsfeld "DDI-Komponenten" im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
von mindestens 1.000.000,00€
- Erklärung: Gesamtumsatz im Geschäftsfeld "DDI-Komponenten" im vorletzten abgeschlossenen
Geschäftsjahr mindestens 1.000.000,00€
Geforderte Mindeststandards:
1. Es werden mindestens 5 DDI Referenzprojekten mit > 250.000 managed IPv4 & > 250.000 managed IPv6 Adressen gefordert.
Dazu muss eine aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung als Integrator bzw. Hersteller abgegeben werden. Bitte füllen Sie das Tabellenblatt Referenzen im Anhang B4 Eignungskriterien aus. Hinweis: Hierfür ist keine Eignungsleihe zulässig.
2. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000/9001/9002/9003 oder der Bewerber weist nach, dass er nach einem gleichwertigen Standard zur Qualitätssicherung arbeitet. Alle Dokumente des Herkunftslandes müssen in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beigefügt werden. Das gültige Zertifikat ist bereitzustellen. Wenn es sich um einen gleichwertigen Standard zur Qualitätssicherung handelt, so ist eine Erläuterung (max. 2 DIN-A 4 Seiten) bereitzustellen, aus welchen Gründen der Standard gleichwertig ist.
3. Anzahl der Mitarbeiter/innen, welche mind. fünf Jahre praktische Erfahrungen in den Bereichen DHCP, DNS, IPAM, DDI und Netzwerk haben.
0-10 Mitarbeiter = Ausschluss
>10 Mitarbeiter = erfüllt
Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber gem. § 47 Abs. 1 SektVO beruft, sind im Teilnahmeantrag verbindlich durch die Nachunternehmerliste zu benennen. Der Bewerber hat durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmer nachzuweisen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden. Das gilt auch für mit dem Bieter im Sinne von § 15 AktG ff. verbundene Unternehmen.
Darüber hinaus hat der Bieter sämtliche von ihm vorgesehenen Nachunternehmer sowie Art und Umfang der an sie zu vergebenden Leistungen im Angebot zu bezeichnen. Die Nachunternehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Rahmenvertrag vorgesehenen Verfahren geändert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Eignung der Nachunternehmer zu prüfen und gegebenenfalls die
in hier aufgeführten Angaben und Nachweise für die Nachunternehmer zu fordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.