Machbarkeitsstudie Mannheim Hbf - Mannheim-Friedrichsfeld Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58509
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie Mannheim Hbf - Mannheim-Friedrichsfeld Süd
Mannheim
Machbarkeitsstudie Mannheim Hbf - Mannheim-Friedrichsfeld Süd
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Machbarkeitsstudie Mannheim Hbf - Mannheim-Friedrichsfeld Süd
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mannheim
Machbarkeitsstudie Mannheim Hbf - Mannheim-Friedrichsfeld Süd
LÄA 09: Untersuchung von umfangreichen Weichenverbindungen im Bereich des Anschluss an das Vorhaben viergl. Ausbau Heidelberg-Wieblingen - Heidelberg Hbf. Die Lage der Weichenverbindungen hat sich im laufenden Planungsprozess durch die Lage der Kreuzungsbauwerke entwickelt.
Die Trassierung im Bereich des Anschlussbereich ist Teil des gesamten Betrachtungsraumes der Machbarkeitsstudie. Das Ergebnis der Untersuchung von Weichenverbindungen wird Teil des Gesamtergebnisses der Machbarkeitsstudie sein. Bei einem Wechsel des AN wäre die Einheitlichkeit des Ergebnisses nicht mehr gewährleistet. Die Einarbeitung eines neuen AN und die Zusammenstellung der Daten durch den jetzigen AN würden zu einer unwirtschaftlichen Leistungserbringung dieser Untersuchung führen, zu zusätzlichen Schnittstellen durch einen weiteren Planungsbeteiligten innerhalb der Machbarkeitsstudie sowie zu Mehrkosten durch die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen durch den jetztigen Planer und die Einarbeitung des neuen Planers.