2. S-Bahn-Stammstrecke München VE540c, Meßstellen Immissionsschutz Schall Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52072
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München VE540c, Meßstellen Immissionsschutz Schall
München
Siehe Kap. II.1.4) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München VE540c, Meßstellen Immissionsschutz Schall
Ort: Greifenberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
3 - kurzfristige Erweiterung Messnetz aufgrund Beweissicherung während der Ausführung
Ort: Greifenberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
3 - kurzfristige Erweiterung Messnetz aufgrund Beweissicherung während der Ausführung
Emissionsemitierende Bauarbeiten müssen kontinuierlich mit einer Vielzahl an Messstellen, u.a. zum Messen der auftretenden Erschütterungen überwacht werden, damit eine gesetzliche Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte und einer damit einhergehenden Schadensvermeidung gewährleistet werden kann. Wenn sich anstehende Arbeiten im Bauablauf als immissionsintensiver herausstellen als ursprünglich angenommen, muss das Messnetz kurzfristig ausgeweitet werden. Zudem kann es vorkommen, dass bei Abbrucharbeiten, welche in unmitelbarer Nähe zu innerstädtischer Infrastruktur laufen, eine zusätzliche Beweissicherung sowie Messungen zur Schadensvermeidung erfolgen müssen.