Wind- und Ertragsgutachten inklusive Standortgütenachweis für den Windpark Hülzweiler im Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: Wind- + Ertragsgutachten HUEL
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entega.ag
Abschnitt II: Gegenstand
Wind- und Ertragsgutachten inklusive Standortgütenachweis für den Windpark Hülzweiler im Saarland
Gutachten für die Realisierung eines Windparks mit drei Windenergieanlagen (Nordex N-163,164 m Nabenhöhe, Nennleistung 6,8 MW) im Saarland, Gemeinde Schwalbach, OT Hülzweiler nördlich der A8 in einem Waldgebiet.
Der Leistungsumfang soll die Erstellung von folgendem Gutachten zur Einreichung bei der BImSch-Behörde (Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz LUA) und als Basis eines Turbulenzgutachtens sein:
- Wind- und Ertragsgutachten inklusive Standortgütenachweis
Die Einreichung der Antragsunterlagen nach § 4 BImSchG ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen.
Der zu erstellende Standortgütenachweis wird zur Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren Energien (Wind Onshore) und zum Nachweis der Standortgüte (Korrekturfaktor) gegenüber dem Netzbetrieber genutzt.
Basis ist das Leistungsverzeichnis
Die Erstellung des Gutachtens soll bis Ende August 2023 erfolgen.
66773 Schwalbach (Saarland)
Gutachten für die Realisierung eines Windparks mit drei Windenergieanlagen (Nordex N-163,164 m Nabenhöhe, Nennleistung 6,8 MW) im Saarland, Gemeinde Schwalbach, OT Hülzweiler nördlich der A8 in einem Waldgebiet.
Der Leistungsumfang soll die Erstellung von folgendem Gutachten zur Einreichung bei der BImSch-Behörde (Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz LUA) und als Basis eines Turbulenzgutachtens sein:
- Wind- und Ertragsgutachten inklusive Standortgütenachweis
Die Einreichung der Antragsunterlagen nach § 4 BImSchG ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen.
Der zu erstellende Standortgütenachweis wird zur Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren Energien (Wind Onshore) und zum Nachweis der Standortgüte (Korrekturfaktor) gegenüber dem Netzbetrieber genutzt.
Basis ist das Leistungsverzeichnis
Die Erstellung des Gutachtens soll bis Ende August 2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.a) Handelsregister
Es ist eine Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers, bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, einzureichen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Eingangs der Teilnahmeanträge maximal 6 Monate alt sein
III.1.1b) Eigenerklärung zum nicht vorliegen von Ausschlussgründen
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(Formgebundene Anlage Eigenerklärung für Bieter, wird mit Abgabe der ausgefüllten Fromblattes erklärt)
III.1.1.c) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (Formgebundene Anlage III.1.1.c)
III.1.1.d) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formgebundene Anlage III.1.1.d)
III.1.1.e) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formgebundene Anlage III.1.1.e)
III.1.2.a) Versicherungsbestätigung
Eigenerklärung über Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens
1 Mio. Euro für Personenschäden.
1 Mio. Euro für Sachschäden,
100 Tsd. Euro für Vermögensschäden
bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
Das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung ist NICHT erforderlich.
III.1.2.a) Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen
III.1.3.a) Referenzen:
(Formgebundene Anlage)
Es sind zwei, mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen aus den Jahren 2017 - 2022, vorzulegen.
Vergleichbar ist eine Referenz, die jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
1. Gutachten wurden nach den anerkannten Regeln der Technik, auf Basis TR 6 in der jeweils gültigen Version erstellt.
2.Gutachten wurde auf Basis von Betriebsdaten bestehender WEA/Vergleichsanlagen erstellt
3. Erstellungszeitraum von 2017-2022
4. WEA-Anzahl mind. zwei WEA
Jede der aufgeführten Punkte muss erfüllt sein.
Falls keine Referenz angegeben wird, führt dies zum Ausschluss.
III.1.3.b)
Akkreditierung nach DIN EN ISO EC 17025
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss nach DIN EN ISO EC 17025 akkreditiert sein.
III.1.3.a) Geforderte Vergleichbare Referenz(en) (Formgebundene Anlage)
III.1.3.b) Geforderte Akkreditierung nach DIN EN ISO EC 17025.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 02.05.2023 11:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]