Beschaffung von Verkaufsgeräten für Fahrkarten in Linienbussen mit integrierter ITCS-Funktionalität
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.r-t-v.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Verkaufsgeräten für Fahrkarten in Linienbussen mit integrierter ITCS-Funktionalität
Beschaffung von Verkaufsgeräten für Fahrkarten in Linienbussen mit integrierter ITCS-Funktionalität
Beschafft werden Verkaufsgeräte für Fahrkarten als Ergänzung zu einem bestehenden System. Das System vereint RBL/ITCS und Busdrucker in einem modularen System und ist abgestimmt auf das bestehende Hintergrundsystem (Software). Die Beschaffung umfasst 200 Geräte inkl. Ersatzgeräten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die RTV betreibt seit über 10 Jahren auf den Bussen des Verkehrsgebiets 200 Fahrscheinverkaufsgeräte mit zugehörigem Hintergrundsystem. Hard- und Software sind technisch veraltet, erfüllen nicht die aktuellen technischen Anforderungen und können nicht aktualisiert werden. Diese Hardware soll ersetzt werden durch technisch aktuelle Verkaufsgeräte, die in ein ebenfalls technisch aktuelles, bestehendes parallel betriebenes modulares Fahrkartenverkaufssystem (Verkaufsgeräte und Hintergrundsystem) integriert werden können. Dies soll ohne die Notwendigkeit von Schnittstellen erfolgen. Das bestehende System würde damit um 200 Drucker erweitert. Ziel ist ein einheitliches Gesamtsystem aus Hard- und Software. Die Mitarbeiter der RTV sind bereits auf die Software geschult, die Prozesse der RTV sind auf diese abgestimmt. Eine vollständige Neubeschaffung des Gesamtsystems aus Hard- und Software wäre unverhältnismäßig. Die Ersatzbeschaffung der technisch veralteten Fahrscheinverkaufsgeräte erfüllt den Bedarf der RTV und ermöglicht die Weiternutzung vorhandener Hardware sowie des Hintergrundsystems. Ein anderer Anbieter hat keine Anbindung an das Hintergrundsystem, da dessen Kommunikationsschnittstellen nicht offen liegen. Zur Beibehaltung des Hintergrundsystems einschließlich der auf dieses abgestimmten Prozesse ist die Beschaffung beim Anbieter der bereits vorhandenen, weiterverwendbaren Teile der Hardware erforderlich. Diese erfolgt in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Der Auftrag kann nur von der tim-IT GmbH erbracht werden, da nur dieser die Schnittstellen des Hintergrundsystems bekannt sind und nur diese die bestehende Hardware um die gleichen und zu diesen kompatiblen Komponenten ohne Einsatz von Schnittstellen erweitern kann. Eine vernünftige Alternative gemäß § 14 Abs. 6 VgV besteht nicht, da als Alternative nur eine Komplettbeschaffung der Hardware mit dem Hintergrundsystem und der Neuaufsetzung der damit verbundenen Prozesse einschließlich der Schulung der Mitarbeiter verbunden wäre. Dies wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).