VE_300-057 Baustromlieferung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2023-0541
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fair-center.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE_300-057 Baustromlieferung
Baustromlieferung
Projekt FAIR, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung von elektrischer Energie (Baustrom) für die Baustelle des Beschleunigerzentrums FAIR in Darmstadt (VE_300-057).
Der Vertrag beginnt am 01.07.2023 um 00:00 Uhr und endet am 31.12.2024 um 24:00 Uhr. Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer jeweils dem Auftraggeber ohne weitere Aufforderung ein Angebot mit angepassten und aktuellen Preisen für das Verlängerungsjahr. Jedoch darf die Steigerung 5 v. Hundert nicht überschreiten, basierend auf den Vorjahrespreisen. Eine mögliche Preissenkung ist prozentual nicht limitiert. Die Verlängerungsoption ist bis einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage 5 Eignung) sind als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen:
- Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
- Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG sowie gegen das MiLoG
- Formblatt Unternehmensdarstellung
- Bei Bietergemeinschaften: Formblatt Bietergemeinschaft
- Formblatt Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. In diesem Fall sind auch die o.g. Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage 5 Eignung) sind als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen:
- Formblatt Berufshaftpflichtversicherung
- Formblatt Unternehmensdarstellung
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so sind folgende Dokumente mit dem Angebot vorzulegen:
- Formblatt Unterauftragnehmer
- ausgefüllte und vom anderen Unternehmen unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind Referenznachweise entsprechend den untenstehenden Anforderungen vorzulegen.
Folgende mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage 5 Eignung) sind als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen:
- Formblatt Unternehmensdarstellung
- Formblatt Referenzen
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so sind folgende Dokumente mit dem Angebot vorzulegen:
- Formblatt Unterauftragnehmer
- ausgefüllte und vom anderen Unternehmen unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Referenznachweise
Mit den vorgenannten Nachweisen sind folgende Referenznachweise vorzulegen:
Spotmarkterfahrung:
Der Bieter legt mindestens 2 Referenzen (Vorlage in Anlage 5 der Vergabeunterlagen) aus den vergangenen 3 Jahren vor. Mit den Referenzen ist nachzuweisen, dass der Bieter über einen Zeitraum von einem Jahr mindestens 4.000.000 kWh Spotmarktvolumen an den Referenzgeber geliefert hat.
Bei Bietergemeinschaften beziehen sich die Anzahl der vorzulegenden Referenzen auf die Bietergemeinschaft.
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, werden die Referenzen der anderen Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Der Bieter legt mindestens 2 Referenzen (Vorlage in Anlage 5 der Vergabeunterlagen) aus den vergangenen 3 Jahren vor. Mit den Referenzen ist nachzuweisen, dass der Bieter über einen Zeitraum von einem Jahr mindestens 4.000.000 kWh Spotmarktvolumen an den Referenzgeber geliefert hat.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nach. Dies gilt auch für solche Nachweise oder Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.