VE_300-057 Baustromlieferung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2023-0541

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH)
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fair-center.eu
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186ea4c9fa5-629e37026c55845b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte, Zentrale Vergabe
Postanschrift: Dieselstraße 1-7
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VE_300-057 Baustromlieferung

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2023-0541
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Baustromlieferung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Projekt FAIR, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung von elektrischer Energie (Baustrom) für die Baustelle des Beschleunigerzentrums FAIR in Darmstadt (VE_300-057).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag beginnt am 01.07.2023 um 00:00 Uhr und endet am 31.12.2024 um 24:00 Uhr. Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer jeweils dem Auftraggeber ohne weitere Aufforderung ein Angebot mit angepassten und aktuellen Preisen für das Verlängerungsjahr. Jedoch darf die Steigerung 5 v. Hundert nicht überschreiten, basierend auf den Vorjahrespreisen. Eine mögliche Preissenkung ist prozentual nicht limitiert. Die Verlängerungsoption ist bis einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage 5 Eignung) sind als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen:

- Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB

- Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG sowie gegen das MiLoG

- Formblatt Unternehmensdarstellung

- Bei Bietergemeinschaften: Formblatt Bietergemeinschaft

- Formblatt Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. In diesem Fall sind auch die o.g. Formblätter mit dem Angebot einzureichen.

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage 5 Eignung) sind als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen:

- Formblatt Berufshaftpflichtversicherung

- Formblatt Unternehmensdarstellung

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so sind folgende Dokumente mit dem Angebot vorzulegen:

- Formblatt Unterauftragnehmer

- ausgefüllte und vom anderen Unternehmen unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind Referenznachweise entsprechend den untenstehenden Anforderungen vorzulegen.

Folgende mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage 5 Eignung) sind als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen:

- Formblatt Unternehmensdarstellung

- Formblatt Referenzen

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so sind folgende Dokumente mit dem Angebot vorzulegen:

- Formblatt Unterauftragnehmer

- ausgefüllte und vom anderen Unternehmen unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Referenznachweise

Mit den vorgenannten Nachweisen sind folgende Referenznachweise vorzulegen:

Spotmarkterfahrung:

Der Bieter legt mindestens 2 Referenzen (Vorlage in Anlage 5 der Vergabeunterlagen) aus den vergangenen 3 Jahren vor. Mit den Referenzen ist nachzuweisen, dass der Bieter über einen Zeitraum von einem Jahr mindestens 4.000.000 kWh Spotmarktvolumen an den Referenzgeber geliefert hat.

Bei Bietergemeinschaften beziehen sich die Anzahl der vorzulegenden Referenzen auf die Bietergemeinschaft.

Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, werden die Referenzen der anderen Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zugerechnet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter legt mindestens 2 Referenzen (Vorlage in Anlage 5 der Vergabeunterlagen) aus den vergangenen 3 Jahren vor. Mit den Referenzen ist nachzuweisen, dass der Bieter über einen Zeitraum von einem Jahr mindestens 4.000.000 kWh Spotmarktvolumen an den Referenzgeber geliefert hat.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/05/2023
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/05/2023
Ortszeit: 09:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nach. Dies gilt auch für solche Nachweise oder Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im

Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/04/2023

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