22FEI62632 Rahmenvereinbarung LST Ersatzteile Fa. Scheidt&Bachmann System Technik GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62632
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI62632 Rahmenvereinbarung LST Ersatzteile Fa. Scheidt&Bachmann System Technik GmbH
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22FEI62632 Rahmenvereinbarung LST Ersatzteile Fa. Scheidt&Bachmann System Technik GmbH
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei den mit der auszuschreibenden Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Produkten handelt es
sich um herstellerspezifische Ersatzkomponenten, die zum Einsatz in den Zugnummernmeldeanlagen ZNP801 benötigt werden. Die Ersatzkomponenten sind durch Fa. Scheidt&Bachmann System Technik GmbH als Systemhersteller entwickelt und zugelassen.
Ersatzteile anderer Hersteller kommen nicht in Frage, da sie technisch nicht kompatibel sind. Herstellerübergreifend funktionierende Komponenten gibt es in der Leit- und Sicherungstechnik nicht. Wegen der Sicherheitsrelevanz der LST-Technik können daher nur Ersatzteile der Fa.
Scheidt&Bachmann System Technik GmbH eingesetzt werden. Die Herstellung und Lieferung der benötigten Materialien/ Komponenten ist infolge dessen aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten und technischen Gründen nur durch die Fa. Scheidt&Bachmann System Technik GmbH möglich.
Die Vergabe erfolgt daher im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne ÖT gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b) und c) SektVO. Vernünftige Ersatzlösungen sind wegen der technischen Inkompatibilitäten nicht vorhanden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22FEI62632 Rahmenvereinbarung LST Ersatzteile Fa. Scheidt&Bachmann System Technik GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.