Neubau Cluster Lichtbergschule Eiterfeld, Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 119/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Cluster Lichtbergschule Eiterfeld, Gerüstbauarbeiten
Neubau Cluster Lichtbergschule Eiterfeld, Gerüstbauarbeiten
36132 Eiterfeld, Schulstraße 20
Der Bauherr plant in Eiterfeld die Errichtung eines Neubaus der Lichtbergschule in
monolithischer Bauweise. Bei dem zu erstellenden Baukörkörper handelt es sich um eine einfach gegliederte Baumasse.
Gewerk: Gerüstbauarbeiten
Fassadengerüst W09 für WDVS ca. 4.100 qm
Vorhaltung W09 ca. 65.000 qm/W
Zulage Verankerung mit WDVS-Ankern ca. 100 Stk
Fassadengerüst freistehend bis 10 m Fassadenhöhe ca. 530 qm
Vorhaltung WO9 freistehend ca. 6.000 qm/W
Belagsverbreiterungen 109 cm an Balkonen ca. 6 Stk.
Vorhaltung Belagsverbreiterungen 109 cm ca. 100 Stk./W
Absetzpodest für Dämmung Größe ca. 500 x 65 cm 10 Stk.
Innengeländer ca. 1.750 lfdm
Vorhaltung Innengeländer ca. 18.500 m/W
Arbeitsgerüst W06 für Innenputz Aula ca. 570 qm
Vorhaltung W06 ca. 6.000 qm/W
Raumgerüst Aula und Bühne ca. 4.500 cbm
Vorhaltung Raumgerüst ca. 55.000 cbm/Wo
Gerüsttreppen Innen ca. 2 Stk.
Vorhaltung Gerüsttreppen Innen 32 Stk./Wo
Gerüsttreppen Außen ca. 90 stgm.
Vorhaltung Gerüsttreppen Außen ca. 1.200 stgm/W
Treppenturm Außen 1 m Laufbreite ca. 10 stgm
Vorhaltung Treppenturm Außen 600 m/W
Bauaufzug 1.5000 kg 1 Stk.
Vorhaltung Bauaufzug ca 32 St./W
Weitere vertragliche Einzelfristen zu II.2.7:
Fassadengerüste:
Finger 1: Aufbau bis 23.06.23, Abbau bis 27.10.23
Finger 3: Aufbau bis 22.09.23, Abbau bis 31.05.24
Aula: Aufbau bis 20.10.23, Abbau bis 12.04.24
Finger 2: Aufbau bis 01.03.24, Abbau bis 12.07.24
Innengerüst und Raumgerüst :
Aufbau bis 11.01.24, Abbau bis 03.05.24
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Zuständigen Industrie- und Handwerkskammer;
- Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register).
Diese Nachweise können über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer;
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Berufsgenossenschaft;
- Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindestjahresumsatz >/= 250.000 €
- mind. 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 5 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung zu jeder Referenz.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
- Vorlage einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842); soweit der Betrieb nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, eine gültige Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. (War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig und nicht verpflichtet, an einem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, muss er eine Eigenerklärung vorlegen, wonach er in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen hat.)
- Vorlage der vollständig ausgefüllten Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu den bestehenden Sanktionen gegen Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis FuldaWörthstraße 1536037 FuldaDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen.
- Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
- Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) auch
vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert.
- Die Verpflichtungserklärung zu Mindestentgelt und Tariftreue ist von nationalen Bietern vorzulegen.
- Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschultnerisch haftend
- Datenschutzhinweis: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland