Objektplanung für Gebäude zu Umbau, Sanierung und Erweiterung an der Werner-von-Siemens-Schule, Wetzlar Referenznummer der Bekanntmachung: 2479-WvSS/2023/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillenburg
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Gebäude zu Umbau, Sanierung und Erweiterung an der Werner-von-Siemens-Schule, Wetzlar
Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1-8 zu Sanierung, Umbau und Erweiterung der Werner-von-Siemens-Schule, Wetzlar
Wetzlar, DE
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises vertreten durch die Bauabteilung - Schulen ist nach dem Hessischen Schulgesetz Träger von Schulen. In dieser Funktion plant er die Sanierung mit Umbau und einer Erweiterung (z. B. mittels Aufstockung) an der Werner-von-Siemens-Schule in Wetzlar.
Als berufliche Schule im gewerblich-technischen Bereich ist die Werner-von-Siemens-Schule dualer Partner handwerklicher und industrieller Ausbildungsgänge und bildet Facharbeiter und Gesellen weiter. Sie bietet Vollzeitschulformen, die berufliche Orientierung sowie den Erwerb höherer Schulabschlüsse und Abschlüsse, die zum Studium an Fachhochschule oder Universität qualifizieren. Als Europaschule bietet sie kulturelle Vielfalt, initiiert interkulturelle Projekte und führt regelmäßig Begegnungen mit den europäischen Partnern durch.
Der Gebäudekomplex der Werner-von-Siemens-Schule wurde für 2.000 Schüler konzipiert. Derzeit werden in den verschiedenen Berufszweigen 1.800 Teilzeit- und zusätzlich 400 Vollzeit-Schüler von etwa 100 Lehrkräften unterrichtet.
Kernpunkte der gegenständlichen Maßnahme ist daher zum einen die Erweiterung des Flächenangebotes, da auch die einzelnen Klassenräume für eine Belegung von derzeit etwa 25-30 Schülern pro Klasse nicht ausgelegt sind. Zum anderen hat sich in den vergangenen Jahren das pädagogische Konzept weiterentwickelt und für die Schule soll ein attraktives Lernumfeld mit modernen Lernlandschaften, eingestreuten Selbst-Lern-Zentren sowie offenen Werkstätten („Maker-Space“ für praktisches Arbeiten als besondere Lernleistung) geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang ist der Schulkomplex energetisch, brandschutztechnisch und im Sinne der Barrierefreiheit zu ertüchtigen und für die Ausrichtung auf „Industrie 4.0“ (intelligente Vernetzung von Maschinen und Abläufen in der Industrie mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie) auszurichten.
Neben der Umgestaltung von etwa einem Drittel der derzeitigen Klassenbereiche hin zu Lernlandschaften, ist die Entwicklung und Implementierung eines Orientierungssystems im Zusammenhang mit dem Farbkonzept weiterer wichtiger Bestandteil der gegenständlichen Aufgabenstellung.
Bislang sind noch keine konzeptionellen Vorgaben zur Umsetzung der Maßnahme getroffen. Mit Aufnahme der Planungsleistungen sind zunächst die Möglichkeiten der Erweiterung z. B. im Bereich des aktuellen Dachgeschosses mittels Ausbau und Anheben der Dachfläche oder anderer Flächenerweiterungen im oder am Bestand, sowie einer abgestimmten Bauabschnittsbildung vorzunehmen, die Grundlage der weiteren Planungen werden sollen.
Hierzu sind Raumkonzepte und Nutzungsszenarien in Abstimmung mit AG und Nutzer zu erarbeiten, die im Ergebnis zu einer abgestimmten Bedarfsplanung führen. Bestandsaufnahmen der Örtlichkeiten können hierfür ebenfalls erforderlich werden.
Ein durch die Schule noch zu erstellendes Raumprogramm wird mit Planungsauftakt als Ermittlungsgrundlage für den anzusetzenden Flächenbedarf dienen. Ggf. ist hieran mitzuwirken, sofern das Raumprogramm nicht rechtzeitig zum Planungsauftakt zur Verfügung gestellt werden kann.
Medienseitig ist die Werner-von-Siemens-Schule autark angeschlossen und nur über einen Verbindungsgang im Kellergeschoss mit der angrenzenden August-Bebel-Schule verbunden.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2020 bis 2022) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~6 %,
Referenzliste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~47 %,
Fachlicher Lebenslauf der vorgesehenen Projektbearbeiter mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~31 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~3 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der zum Download bereitgestellt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - HOAI-Leistungsphasen 1 und 2, sowie die Besonderen Leistungen für Entwicklung Raumkonzept, Nutzungsszenarien und Nestandsaufnahme (Leistungsphase 0) für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 3 - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für einen 1. Bauabschnitt (Gegenwärtig: Erweiterung Flächenangebot z. B. durch Aufstockung Dachgeschoss zu (Klassen-)Räumen)
Stufe 4 - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für einen 2. Bauabschnitt (Gegenwärtig: Sanierung/Umbau Erd- und Obergeschoss "Nebengebäude")
Stufe 5 - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für einen 3. Bauabschnitt (Gegenwärtig: Sanierung/Umbau Erdgeschoss Bereich "West" + Medienversorgung)
Stufe 6 - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für einen 4. Bauabschnitt (Gegenwärtig: Sanierung/Umbau Erdgeschoss Bereich "Ost")
Stufe 7 - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für einen 5. Bauabschnitt (Gegenwärtig: Sanierung/Umbau 1. Obergeschoss Bereich "West")
Stufe 8 - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für einen 6. Bauabschnitt (Gegenwärtig: Sanierung/Umbau 1. Obergeschoss Bereich "Ost")
Stufe 9 - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für einen 7. Bauabschnitt (Gegenwärtig: Sanierung/Umbau 2. Obergeschoss Bereich "West")
Stufe 10 - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 für einen 8. Bauabschnitt (Gegenwärtig: Sanierung/Umbau 2. Obergeschoss Bereich "Ost")
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der in den Hinweisen zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens aufgeführten Reihenfolge einzureichen. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Architekt.
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Objektplanungsleistungen für Gebäude) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objektplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) - Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Objektplanungsleistungen - Anlage 5:
2.000.000 EUR für Personenschäden sowie,
2.000.000 EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Objektplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. - Anlage 9 ff. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Projektgröße BGF [m²],
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung,
soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Ingenieur oder Architekt mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei Referenzobjekte für vergleichbare Projekte beizufügen.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektgröße bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Referenz aus dem Bereich Schul- und Bildungsbau gem. Anlage 10.2 HOAI.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.04.2016 berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach der Hessischen BO bauvorlagenberechtigt sein.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)