2. S-Bahn-Stammstrecke München VE540c, Meßstellen Immissionsschutz Schall Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52072
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München VE540c, Meßstellen Immissionsschutz Schall
München
Siehe Kap. II.1.4) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München VE540c, Meßstellen Immissionsschutz Schall
Ort: Greifenberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
1 - Verlängerung von Messstellen aufgrund eines geänderten Bauablaufs
Ort: Greifenberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
1 - Verlängerung von Messstellen aufgrund eines geänderten Bauablaufs
Im Rahmen der Bautätigkeiten zur 2.SBSS hat sich der Bauablauf verändert. Am Hbf müssen aufgrund von Auflagen der Planfeststellung mehrere Schallmessstellen stehen. Entsprechend des veränderten Bauablaufes muss nun eine Messstelle länger vorgehalten werden als geplant. Die Laufzeit wird sich dadurch verkürzen. Ein neuer AN müsste zunächst aufwändig in die Örtlichkeiten und das Baugeschehen der 2. SBSS eingewiesen werden. Der schon vertraglich gebundene AN kennt die Begebenheiten und die Anlagen vor Ort und ist mit dem Bauablauf vertraut. Ortstermine kann er mit anderen erforderlichen Begehungen auf der Gesamtbaustelle der 2.SBSS verbinden. Ein neuer AN müsste neue Messeinrichtungen einbringen, d.h. einen Stromanschluss, die Zugänglichkeiten, etc. erneut abstimmen und durchführen. Es ist weitaus günstiger bestehende zuverlässig laufende Messeinrichtungen laufen zu lassen, als neue Messeinrichtungen auszuschreiben. Zudem müsste die Schnittstelle der Daten