Interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Teilnetz Odenwald für drei Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-OWB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Teilnetz Odenwald für drei Jahre
Der Auftraggeber hat interimsweise für drei Jahre Verkehrsdienstleistungen in dem Teilnetz Odenwald inklusive Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge an den Bestandsbetreiber VIAS Rail GmbH vergeben und dazu den Verkehrs-Service-Vertrag (VSV) mit der VIAS Rail GmbH entsprechend um drei Jahre verlängert. Diese Bekanntmachung stellt eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 2 S. 2 GWB dar.
Die Leistungen im Teilnetz Odenwald sind auf folgenden Strecken zu erbringen:
Linie RB61: Dieburg - Rödermark-Ober-Roden - Dreieich-Buchschlag - Frankfurt (Main) Hbf. (Einzelfahrt Mo-Fr);
Linie RB66: Pfungstadt - Darmstadt Hbf;
Linie RE80: Erbach - Groß-Umstadt Wiebelsbach - Darmstadt Hbf;
Linie RB81: Eberbach - Erbach - Groß-Umstadt Wiebelsbach - Darmstadt Hbf;
Linie RB82: Eberbach - Erbach - Groß-Umstadt Wiebelsbach - Darmstadt Nord - Frankfurt Hbf;
Linie RE85: Erbach - Groß-Umstadt Wiebelsbach - Hanau Hbf - Frankfurt Hbf;
Linie RB86: Groß-Umstadt Wiebelsbach - Hanau Hbf.
Die Betriebsaufnahme des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 11.12.2027. Zukünftig sollen im Odenwaldnetz zur Reduzierung der Lärm- und Abgasemissionen ausschließlich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (vorzugsweise BEMU) zum Einsatz kommen. Für die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge muss die entsprechende Infrastruktur zur Energieversorgung (z.B. Ladeinseln) geplant, baurechtlich genehmigt, errichtet und in Betrieb genommen werden. Insbesondere muss das Odenwaldnetz teilweise elektrifiziert werden, um mit Batteriefahrzeugen (BEMU) betrieben werden zu können. Aufgrund bestehender Randbedingungen (Dauer der (Bau-)Leistungsphasen, Planungskapazitäten, Fachkräftemangel, Materialverfügbarkeit, etc.) wird die erforderliche Infrastruktur im Odenwaldnetz nicht hinreichend sicher bis zum regulären Vertragende (d.h. zum 11.12.2027) fertiggestellt sein, sondern ausreichend sicher erst drei Jahre später bis Dezember 2030. Daher wird eine interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen in dem Odenwaldnetz für drei weitere Jahre nach Ende des regulären Verkehrs-Service-Vertrags bis Dezember 2030 mit Dieselfahrzeugen erforderlich. Für die Leistungserbringung im Odenwaldnetz werden aufgrund der topografischen Bedingungen aktuell spezielle (besonders spurtstarke) 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO, die dem Auftragnehmer über die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), einer 100 %igen Tochtergesellschaft des RMV, verpflichtend zur Verfügung gestellt werden, sowie zusätzlich 9 Dieseltriebwagen des Typs Lint 54 eingesetzt und auch für den Interimszeitraum benötigt. Die Wartung und Instandhaltung der beizustellenden Fahrzeuge muss durch das EVU erfolgen, das insoweit auch das Instandhaltungskosten- und Obsoleszenzrisiko trägt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung aufgrund der Anforderungen an das Fahrzeug- und Betriebskonzept, der kurzen Vertragslaufzeit und der Anforderungen an die Wartung und Instandhaltung der beizustellenden Fahrzeuge nur der Bestandsbetreiber, die VIAS Rail GmbH, Stroofstr. 27, 65933 Frankfurt, als Auftragnehmer in Frage kam. So verfügt VIAS über die für die Leistungserbringung benötigten weiteren 9 modernen eigenen Dieseltriebwagen des Typs Lint 54. Zudem verfügt VIAS über eine Werkstatt mit fachlich qualifiziertem Personal und Ausstattung gerade für die betriebsnahe Wartung und Instandhaltung der 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO, bei denen es sich um spezielle Fahrzeuge handelt, von denen es weltweit nur ca. 60 Stück gibt. Daher ist der Auftraggeber davon ausgegangen, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3, ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, insbesondere diejenigen nach § 135 Abs. 2 GWB. Diese lauten wie folgt:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Auf die Rechtsfolgen des § 135 Abs. 3 GWB wird ergänzend hingewiesen.
Der Auftraggeber hat den Bestandsbetreiber VIAS nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der in Ziffer IV.2.1 genannten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung beauftragt. .
Das Verfahren für Rechtsbehelfe gegen diese Vergabe richtet sich im Übrigen nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).