PEI_IPA-Lean-Coach Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0432-2023-0217
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
PEI_IPA-Lean-Coach
Für die geplante Baumaßnahme Neubau des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in Langen sieht der Bauherr eine integrierte Projektabwicklung (IPA) auf der Grundlage eines Mehrparteienvertrags vor sowie die Anwendung von Lean-Methoden zur Projektabwicklung.
Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens ist das Coaching von Arbeitsmethoden bei integrierter Projektabwicklung sowie Lean Management im Bauwesen.
Da die integrierte Projektabwicklung auf einer Umsetzung des Lean-Gedankens beruht, werden die Leistungen für den IPA- und Lean-Coach zusammen vergeben.
Der IPA-Coach soll dem Team helfen und es anleiten, sich in die neue Form der Integrierten Projektabwicklung einzufinden. Er soll informierend und moderierend sein sowie Kollaboration und kooperativen Austausch im gesamten Projektteam fördern.
Für die Projektabwicklung nach Lean-Methoden unterstützt der Lean-Coach den Bauherrn und das Projektteam bei der Implementierung einer Lean-Kultur und der Einführung von Lean-Methoden.
Langen, Hessen
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen kann seinen Betrieb nur noch unter erhöhtem Aufwand aufrechterhalten. Sowohl die Bausubstanz, als auch die gesamte technische Gebäudeausrüstung müssen durch aufwändige Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erhalten werden, technische Komponenten sowie die Laborausstattung werden innerhalb der nächsten Jahre abgängig sein. Der Gebäudebestand weist nicht die notwendige zukunftsfähige Flexibilität auf. Darüber hinaus fehlen am Standort dringend benötigte Erweiterungsflächen. Aus v. g. Gründen plant das PEI auf einem geeigneten Grundstück mit insgesamt 65.000 m² in Langen ein neues Institut.
Die genehmigten Flächen setzen sich wie folgt zusammen:
- Öffentlicher Bereich, Verwaltung, Konferenz, Hörsaal, Cafeteria, Bibliothek
- Laborbereiche bis S3 und zugeordnete Büros
- Tierhaltung bis S3
- Ver- und Entsorgung, Werkstätten
- Parkhaus für ca. 400 Stellplätze
- Bürogebäude für die Neubauleitung
Die genehmigte Nutzfläche liegt bei ca. 31.000 m². Die Baukosten (KG 300-500) belaufen sich auf ca. 315 Mio. € brutto (Stand ES-Bau, 09/2021).
Die Vergabe der Leistungen des Coachings von Arbeitsmethoden bei integrierter Projektabwicklung sowie Lean Management im Bauwesen sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV erfolgen.
Aufgrund der für das Neubauprojekt PEI in Langen vorgesehenen integrierten Projektabwicklung IPA sowie des Projektmanagements nach Lean-Methoden, werden zur Schulung und Beratung der Projektbeteiligten die Leistungen eines IPA-und eines Lean-Coaches erforderlich.
Die Beauftragung des IPA- /Lean-Coaches erfolgt in vier Stufen gemäß den Phasen des Mehrparteienvertrages und wird sich bis zum Abschluss der Realisierungsphase erstrecken, wobei ein stufenweiser Leistungsabruf vorgesehen ist. Ein Anspruch auf Übertragung noch nicht abgerufener Leistungen besteht nicht.
Der IPA-Coach soll dem Team helfen und es anleiten, sich in die neue Form der Integrierten Projektabwicklung einzufinden, Probleme kreativ zu lösen und gemeinsam Chancen und Risiken im Projekt zu bewältigen. Er soll informierend und moderierend sein sowie Kollaboration und kooperativen Austausch im gesamten Projektteam fördern.
Für das Projekt ist die Umsetzung der Projektabwicklung nach Lean-Methoden vorgesehen. Für die erfolgreiche Anwendung im Projekt wird daher der Einsatz eines Lean-Coaches zur Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses bezüglich der Grundsätze, der Implementierung einer Lean-Kultur sowie der im Projekt zum Einsatz kommenden Methoden und Werkzeuge erachtet. Als Grundlage für die Lean-Methoden im Bauwesen dient die VDI-Richtlinie VDI 2553 (2019-03): "Lean Construction".
Da die integrierte Projektabwicklung auf einer Umsetzung des Lean-Gedankens beruht und um keine Widersprüche in der Beratungstätigkeit zu erzeugen, werden die Leistungen für den Lean- und IPA-Coach zusammen vergeben.
Im Projekt wird mit der BIM-Methode gearbeitet. BIM steht hierbei insbesondere für die objektorientierte Modellierung der Planung, eine Ableitung aller Planunterlagen (Pläne, Schnitte, Ansichten, Listen etc.) von BIM-Modellen und die 3D-Koordination. Im Projekt wird fachmodell-basiert in einem open-BIM-Verfahren gearbeitet.
Die detaillierten Anforderungen und Aufgaben des Coachings von Arbeitsmethoden bei integrierter Projektabwicklung sowie Lean Management im Bauwesen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
siehe Punkt III1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. 743 EU Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 20 % gemäß Punkt III.1.2;
Fachliche Eignung Personalstruktur 20 % gemäß Punkt III.1.3;
Fachliche Eignung nach Referenzprojekten (4 Referenzen mit jeweils 15 %) 60 % gemäß Punkt III.1.3;
Gegebenenfalls Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Abschluss des Vertrages wird die Stufe 0 beauftragt. Die Stufen 1-3 werden abgerufen, sofern die Ergebnisse der Coaching-, Beratungs- und Schulungsleistungen den Erwartungen der Bauherrin entsprechen. Bei der Fortführung der Leistungen zu IPA-Coaching ab Stufe 1 ist ausserdem die Fortführung des Mehrparteienvertrags entscheidend.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 3 VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für die entsprechenden Leistungen (Coaching- und Beratungsleistungen zu IPA und LEAN) in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 1 und Abs. 4, S.1, Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 500.000 Euro, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1.000.000,00 Euro, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Ingenieur / Wirtschaftspsychologe zu führen, in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 2 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte und der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur / Wirtschaftspsychologe führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 8 VgV;
3) Darstellung von mind. zwei Referenzen nach § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 1 VgV für in den letzten fünf Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Es gehen maximal vier Referenzen in die Wertung ein.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftiger Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf eine elektronische Datei in der Größe entsprechend von maximal 4 Blättern DIN A4 zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers (in Textform) vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen
zu 1) Mindestanforderungen an die Anzahl der Beschäftigten und an die Anzahl der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure / Wirtschaftspsychologen mindestens 2.
(Bei Bewerbergemeinschaften wird zum Nachweis die Summe der Zahl der Beschäftigten gewertet, vgl. Formblatt 734 EU Nr. 3.4).
zu 3) Mindestanforderungen an alle Referenzen:
- Referenzleistung wurd einnerhalb der letzten 5 Jahre erbracht (Stichtag 01.03.2018)
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der eingereichten Referenzprojekte abgedeckt werden:
- Es müssen mindestens zwei wertbare Referenzen vorgelegt werden;
-Beratungs-/ Coaching- Leistung zu IPA bis min. Abschluss. Validierungsphase / Beginn Planungsphase bei min. 2 Projekten mit min. 3 Allianzpartnern;
-Beratungs-/ Coaching Leistung zu Lean bei min. 2 abgeschlossenen Projekten der LPH 5-8 gem. HOAI;
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Bewertungsmatrix (743 EU). Hierbei können weitere Punkte erworben werden.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, sind durch Vorlage von Befähigungsnachweisen vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, deren Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU sowie aufgrund dieser Richtlinien ergangenem nationalem Recht gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglieder insgesamt die Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsanforderungen) erfüllen.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zur elektronischen Kommunikation mit den Bewerbern und / oder Bietern verpflichtet.
Teilnahmeanträge oder Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Hessen elektronisch in Textform abgegeben werden, es sei denn die schriftliche Angebotsabgabe ist ausdrücklich zugelassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Interessenten, die an Verfahren des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Hier erhalten Sie weitere Hinweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.