PCA Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 0278-23VM
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
PCA Anlage
Wegen der zu erwartenden europäischen Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren in Bezug auf eine flächendeckende PCA-Anlagen Verfügbarkeit (pre-coditioned air) planen wir hier an zwei Flugzeugpositionen Pilotanlagen zu erstellen. Zielsetzung für Fraport ist hierbei zu testen und zu bewerten.
Position B20
1 Code F PCA mit Andiensystem unter der FGB (Fluggastbrücke)
1 isoliertes und doppelwandiges Edelstahlteleskoprohr unter der Brücke (Innen- und Außenlagerung)
2 Schlauchandiengeräte als Trumpet System (Kein Schlauchabroller)
Position A54 Teilpositionen A und B (Ausführung wie B20)
1 Code F und 1 Code C PCA mit Andiensystemen unter den FGB 1 und 2
2 Edelstahlteleskoprohre unter 2 Brücken und 3 Schlauchandiengeräte
Anforderungen und Werte:
Die Art der Schlauchausrollung ist wegen der beengten Platzverhältnisse auf der Abfertigungsposition besonders wichtig. Das Andiensystem muss auch mit teilausgerolltem Schlauch funktionieren, um nicht unnötig Platz zu verschwenden. Der Schlauch muss im eingefahrenen Zustand trocknen können und während des Einfahrens (Raffens) auch motorisch gestaucht werden.
Das Teleskoprohr und die Unterkonstruktion des Andiensystems müssen kurzfristig (4 Wochen) nach Bestellung für die Flugzeugposition B20 geliefert werden.
Kontinuierliche regelbare Luftversorgung bis 16.900 kg/h bei der Code F (Boing)
Kontinuierliches Kühlen und Heizen auch während der Abtauung (Abtauung nach Bedarf, nicht nach Zeit)
Ausblastemperatur Kühlbetrieb PCA-Ausgang -3°C oder kälter und 50°C im Heizbetrieb
Ausgangsdruck bis 3.000 Pa
Kältemittel GWP kleiner 650 und minimierte Füllmenge
Bei einer Rauchdetektion muss der Ventilator sofort ausgeschaltet werden
Beim Stoppen der Anlage durch den Bediener muss der Schlauchadapter sofort entfernt werden können
Die PCA muss über eine doppelwandige FCKW- und HFKW-freie Hartschauisolierung verfügen
Das komplette Luftführungssystem muss dicht und isoliert sein
Die Steuerung:
Die PCA inkl. Andiensystem muss über einen extra Schaltschrank am FGB-Standbein komplett steuerbar sein. Zusätzlich soll jeder Schlauchadapter eine Fernbedienung haben.
In der Brückenkanzel muss eine weitere minimale Steuerung- und Anzeigemöglichkeit gegeben sein.
Hier soll auch über einen Sensor die Flugzeuginnentemperatur erfasst und danach gesteuert werden.
Die komplette Steuerung ist nach Fraport Vorgaben zu realisieren.
Planung:
Der AN muss die Andientechnik (Teleskoprohr und Andiensystem) unter die 3 Fluggastbrücken planen und anbauen. Diese Planung muss eng mit unserem eigenen Fluggastbrückenplaner abgestimmt werden.
An den dazu nötigen Jour Fixen muss entsprechend teilgenommen werden.
Der Auftragnehmer muss über einen CE-Koordinator verfügen da hier die Gesamt-CE erklärt werden muss.
Sollten Sie in Ihrem Produktportfolio Produkte haben, die den vorstehenden Anforderungen und Parametern entsprechen, bitten wir Sie, uns bis zum 19.04.2023 folgende Unterlagen per E-Mail an [gelöscht] zu übermitteln. Gerne auch inkl. Referenzen, Datenblätter und Anleitungen.
Diese Vorinformation dient allein als Marktabfrage und der frühzeitigen Information des Marktes über eine mögliche nachgelagerte Auftragsvergabe.
Die Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung der Auftraggeberin dahingehend, dass die Leistung tatsächlich ausgeschrieben wird. Für den Fall, dass die Auftraggeberin ein Vergabeverfahren durchführt, erfolgt eine gesonderte EU-weite Bekanntmachung.
Von dem Verfahren nach § 36 Abs. 4 und 5 SektVO macht die Auftraggeberin ausdrücklich keinen Gebrauch.
Eine nähere Beschreibung der Beschaffung erfolgt mit der EU-weiten Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung dient lediglich der frühzeitigen Information des Marktes über die beabsichtigte Auftragsvergabe. Die Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung der Auftraggeberin dahingehend, dass die Rahmenvereinbarung tatsächlich ausgeschrieben wird.
Von dem Verfahren nach § 36 Abs. 4 und 5 Sektorenverordnung (SektVO) macht die Auftraggeberin ausdrücklich keinen Gebrauch.