PEI_baubetriebliche / bauwirtschaftliche Prüf- und Beratungsleistungen (Baukostensachverständiger) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0432-2022-2502
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
PEI_baubetriebliche / bauwirtschaftliche Prüf- und Beratungsleistungen (Baukostensachverständiger)
Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens sind baubetriebliche / bauwirtschaftliche Prüf- und Beratungsleistungen (Leistungen eines Baukostensachverständigen).
Das Projekt soll im Wege einer integrierten Projektabwicklung auf Grundlage eines Mehrparteienvertrages abgewickelt werden.
Die Leistungserbringung erfolgt in drei Leistungsstufen:
Stufe 1: Grundlagen und Begleitung einer vertieften Machbarkeitsuntersuchung
Stufe 2: Leistungen innerhalb einer Validierungsphase
Stufe 3: Leistungen in der Planungs-und Realisierungsphase
Im Rahmen der durchzuführenden Vergabeverfahren zur Auswahl der Partner (vor allem der bauausführenden Partner) sollen nicht die Angebotspreise oder Pauschalbeträge preisbildende Kriterien sein, sondern neben der Höhe der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) bzw. der Gemeinkosten (GK) die Gewinnansätze der Bieter. Die Entwicklung dieser Kriterien gehört zu den erbringenden Leistungen des Baukostensachverständigen.
Langen, Hessen
Für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) soll die Baumaßnahme: "Neubau Paul-Ehrlich-Institut" auf einem Grundstück gegenüber dem aktuell genutzten Areal in Langen umgesetzt werden.
Dieses Großprojekt führt der Landesbetrieb Bau und Immobilien in Hessen (LBIH) im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) durch. Nutzer und Betreiber ist das PEI.
Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens sind baubetriebliche / bauwirtschaftliche Prüf- und Beratungsleistungen (Leistungen eines Baukostensachverständigen).
Aufgrund der für das Neubauprojekt Paul-Ehrlich-Institut in Langen vorgesehenen integrierten Projektabwicklung werden vor den vorgesehenen Planervergaben baubetriebliche / bauwirtschaftliche Prüf- und Beratungsleistungen erforderlich.
Die Aufgaben des Baukostensachverständigen beziehen sich im Wesentlichen auf zwei in Abhängigkeit zu einander stehende Wirkbereiche. Dies betrifft zum einen die Funktionsfähigkeit des Vergütungsmodells, gemäß dem die Vertragspartner des vorgesehenen Mehrparteienvertrages ihre Leistungen anbieten und abrechnen und zum anderen die Validität der Kostenansätze für die sog. Basiszielkosten, zu denen das Projekt realisiert werden soll.
Neben umfangreichen Kenntnissen eines Baukostensachverständigen mit Projektcontrolling- und Baukalkulationserfahrung sind auch Kenntnisse in wirtschaftlicher Hinsicht erforderlich.
Die Auftraggeberin verfolgt mit den Leistungen des Baukostensachverständigen u.a. folgende Ziele:
Durch den Baukostensachverständigen sollen preisbildende Kriterien erarbeitet werden, um einen fairen Wettbewerb bei der Auswahl der planenden und bauausführenden Partner für den Mehrparteienvertrag zu gewährleisten. Aber auch, um verdeckte Zuschläge oder doppelte Zuschläge auf Verrechnungssätze auszuschließen.
Im weiteren Projektverlauf sollen die Verrechnungssätze anhand der durch den Baukostensachverständigen erarbeiteten Kostenmatrix auch überprüft und bestätigt werden.
Die detaillierten Anforderungen und Aufgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Mindestanforderung zur Teilnahme an dem Verfahren sind 3 Referenzobjekte. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sein. Es müssen in der Gesamtheit folgende Anforderungen erfüllt sein:
-Mitwirkung bei der Prüfung/Überprüfung von Kalkulationen und/oder Bauabrechnungen
-Erstellen baubetrieblicher Gutachten
-Projektdurchführung (baubetriebliche und/oder bauwirtschaftliche Prüf- bzw. Beratungsleistungen) nach öffentlichen Vergabevorschriften
-Plausibilisieren und/oder Überprüfen von Verrechnungssätzen von Bauausführenden (z.B. Überprüfung von GU-Zuschlägen)
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
siehe Punkt III1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. 743 EU Eignungskriterien mit Wertungsmatrix:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 20%, gemäß Punkt III.1.2;
Fachliche Eignung Personalstruktur 20 %, gemäß Punkt III.1.3;
Fachliche Eignung nach Referenzprojekten (4 Referenzen jeweils 15%) 60%, gemäß Punkt III.1.3;
Gegebenenfalls Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Abschluss des Vertrages wird die Stufe 1 beauftragt. Die Stufe 2 wird abgerufen sofern sich die Bauherrin für eine Fortführung des Mehrparteienvertrages entscheidet.
Stufe 3 wird abgerufen, sofern die Ergebnisse (Planung der Bauaufgabe mit Ermittlung des Basiszielkosten) den Erwartungen der Bauherrin entsprechen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
3) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 3 VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen (baubetriebliche und bauwirtschaftliche Prüf- und Beratungsleistungen) in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 1 und Abs. 4, S.1, Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 500.000 Euro, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 3.000.000,00 Euro, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 2 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte und der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 8 VgV;
3) Darstellung von mind. drei Referenz nach § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 1 VgV für in den letzten fünf Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Es gehen maximal vier Referenzen in die Wertung ein.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf eine elektronische Datei in der Größe entsprechend von maximal 4 Blättern DIN A4 zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers (in Textform) vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen
zu 1) Mindestanforderungen an die Anzahl der Beschäftigten (mind. 3) und an die Anzahl der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen (z.B. baubetriebliche und/oder bauwirtschaftliche Prüf- bzw. Beratungsleistungen) betrauten Ingenieure (mind. 2) erfüllt;
(Bei Bewerbergemeinschaften wird zum Nachweis die Summe der Zahl der Beschäftigten gewertet, vgl. Formblatt 734 EU Nr. 3.4).
zu 3) Mindestanforderungen an drei Referenzen:
- Die Referenzleistungen wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht (Stichtag 01.03.2018);
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der eingereichten Referenzprojekte abgedeckt werden:
- Mindestens drei wertbare Referenzen;
-Mitwirkung bei der Prüfung/Überprüfung von Kalkulationen und/oder Bauabrechnungen;
-Erstellen baubetrieblicher Gutachten;
-Projektdurchführung (baubetriebliche und/oder bauwirtschaftliche Prüf- bzw. Beratungsleistungen) nach öffentlichen Vergabevorschriften;
-Plausibilisieren und/oder Überprüfen von Verrechnungssätzen von Bauausführenden (z.B. Überprüfung von GU-Zuschlägen);
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Wertungsmatrix (743 EU). Hierbei können weitere Punkte erworben werden.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, sind durch Vorlage von Befähigungsnachweisen vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, deren Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU sowie aufgrund dieser Richtlinien ergangenem nationalem Recht gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglieder insgesamt die Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsanforderungen) erfüllen.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zur elektronischen Kommunikation mit den Bewerbern und / oder Bietern verpflichtet.
Teilnahmeanträge oder Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Hessen elektronisch in Textform abgegeben werden, es sei denn die schriftliche Angebotsabgabe ist ausdrücklich zugelassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Interessenten, die an Verfahren des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Hier erhalten Sie weitere Hinweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.