Zierenberger Tunnel Oberbau Feste Fahrbahn Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27331
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Zierenberger Tunnel Oberbau Feste Fahrbahn
Zierenberg
Zierenberger Tunnel Oberbau Feste Fahrbahn
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Zierenberger Tunnel Oberbau Feste Fahrbahn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zierenberg
Zierenberger Tunnel Oberbau Feste Fahrbahn
Nachtrag 49: Restleitungen
Die Leistungen zur Wiederherstellung der bauzeitlich genutzten landwirtschaftlichen Flächen sind mit den Leistungen des HV nicht vollständig abgedeckt. Der tatsächliche Aufwand war zum Vertragsschluss nicht absehbar.