Prüfung der Jahresrechnung für die SVLFG Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Jahresrechnung für die SVLFG
Gegenstand der Ausschreibung ist die jährlich durchzuführende externe Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses nach § 31 SVHV für die SVLFG für die Prüfjahre 2023 und 2024 sowie optional 2025 und 2026, bestehend aus einer Vor- und einer Hauptprüfung und inkl. einer Berichtvorstellung. Optional können weitere Berichtvorstellungen benötigt werden, wie auch Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Jahresrechnung anfallen.
Der Hauptsitz der SVLFG befindet sich in Kassel.
Gegenstand der Ausschreibung ist die jährlich durchzuführende externe Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses nach § 31 SVHV für die SVLFG, bestehend aus einer Vor- und einer Hauptprüfung und inkl. einer Berichtvorstellung. Optional können weitere Berichtvorstellungen benötigt werden, wie auch Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Jahresrechnung anfallen.
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal für jeweils 12 Monate um jeweils ein Prüfjahr automatisch, sofern der Vertrag nicht durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin bis zum 31.03.2025 bzw. bis zum 31.03.2026 gekündigt wird.
Optionale Leistung 1: "Zusätzliche Berichtvorstellungen"
Nach Bedarf können für Ausnahmefälle zusätzliche Termine für eine Berichtvorstellung bei der SVLFG durch die Auftraggeberin abgerufen werden, bei welchen der Auftragnehmer seinen Bericht vorstellt und bei Bedarf für etwaige Nachfragen und Stellungnahmen zur Verfügung steht.
Optionale Leistung 2: "Beratungstage":
Nach Bedarf können zusätzlich Personentage durch die Auftraggeberin für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Jahresrechnungen abgerufen werden. Hier kommen etwa Beratungen hinsichtlich der Klärung besonderer Buchungsfragen zur Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, wie auch beispielsweise für Beratungen hinsichtlich einer Best Practise in Finanzprozessen zum Tragen.
zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Gültige Angebote, welche nicht das geforderte Umsetzungskonzept und/oder nicht den geforderten anonymisierten Prüfbericht und/oder nicht die Dartstellung zur Datentrennung beinhalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[0] Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug bei der Registerbehörde gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
[1] Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Das Unternehmen muss mit Angebotsabgabe eines der nachfolgenden Dokumente (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorlegen: Berufs- oder Handelsregisterauszug oder für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Berufs- oder Handelsregister besteht, ein anderer geeigneter Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
[1.1] Weitere Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Das Unternehmen muss mit Angebotsabgabe einen Nachweis über seine Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüfkammer gem. § 37 WPO (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorlegen.
[2] Angaben zum Gesamtjahresumsatz netto jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
[3] Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden 4.000.000 EUR, für Vermögensschäden 5.000.000 EUR. Das Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage der Kopie der Bestätigung des Versicherungsgebers gegenüber der SVLFG nachzuweisen.
[4] Eigenerklärung, dass für eine vertragsgemäße Leistungserbringung ausreichend finanzielle Eigenmittel vorhanden sind.
[5] Unternehmensbezogene Referenzen:
- mindestens drei unterschiedliche Referenzprojekte für den Bereich Prüfung der Jahresrechnung mit folgenden Angaben: Referenzbezeichnung, Angaben zum Referenzgeber, Kontaktdaten des Referenzgebers, Auftragswert (netto) Euro, Angabe ob das Referenzprojekt die Prüfung von Jahresrechnungen bzw. Bilanzen betrifft, Referenzzeitraum (Leistungs-/Vertragszeitraum), Kurzbeschreibung des Referenzprojekts
[6] Anzahl der jährlich durchschnittlichen Beschäftigten und Führungskräfte jeweils für die letzten drei Jahre
[7] Eigenerklärung, dass sämtliche zum Einsatz kommende Mitarbeitende über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen
[8] Angabe, ob und wenn ja welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
[9] Angabe, ob und wenn ja welche Nachweise der Eignung von anderen Unternehmen (auch verbundene Unternehmen) geliehen werden (sog. Eignungsleihe)
zu [5] Unternehmensbezogene Referenzen:
Die Referenzprojekte müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn jedes Referenzprojekt
a) die Prüfung von Jahresrechnungen bzw. Bilanzen betrifft und
b) das Leistungsende des Referenzprojekts nicht mehr als drei Jahre zurückliegt ausgehend vom Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein.
Bei den eingereichten Referenzprojekten muss mindestens ein Referenzprojekt bei einem Sozialversicherungsträger i. S. d. § 29 Abs. 1 SGB IV durchgeführt worden sein.
Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin gem. § 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft,
sowie eine Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Bestätigung und Sicherstellung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
- Bestätigung der Erklärung zur Konformität der Informationssicherheit der SVLFG über die Einhaltung durch den Auftragnehmer und seiner eingesetzten Mitarbeitenden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Auftraggeberin (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
2) Die Auftraggeberin wird während der Angebotsfrist eingehende Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform unter der jeweiligen ELViS-ID zur Verfügung stellen. Unternehmen, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten hierüber eine Mitteilung über die Vergabeplattform. Unternehmen, die sich nicht auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten keine solche Mitteilung. Sie müssen sich selbsttätig auf der Vergabeplattform über Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen unter der genannten ELViS-ID informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.