81294986_01-Externe Anzeigenschaltung über ein professionelles Jobportal (allgemeine fachliche Profile) Referenznummer der Bekanntmachung: 81294986_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81294986_01-Externe Anzeigenschaltung über ein professionelles Jobportal (allgemeine fachliche Profile)
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist ein weltweit tätiges Unternehmen, welches die deutsche Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer Ziele der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung unterstützt und seit vielen Jahrzehnten weltweit Projekte und Programme in unterschiedlichen Themenfeldern umsetzt. Dies geschieht vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), aber auch für andere Bundesministerien oder die Europäische Kommission. Darüber hinaus ist die GIZ auch für internationale Entwicklungsagenturen, Finanzierungsinstitutionen sowie Regierungen von Partnerländern tätig. Derzeit werden durch über 20.000 Mitarbeiter*innen, ca. 2.000 Projekte in ca. 120 Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und Europas von den Hauptsitzen Bonn und Eschborn sowie von den mehr als 90 GIZ-Landesbüros in den Partnerländern betreut.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die Rekrutierung von externem Personal nimmt grundsätzlich bei Unternehmen einen hohen Stellenwert ein. Dies umfasst die Rekrutierung aller im Unternehmen zu findenden Stellen, sowohl Einsteiger*innen als auch Expert*innen mit mehrjähriger Berufserfahrung. Zuständig hierfür ist innerhalb der GIZ die Organisationseinheit 69D0 (Rekrutierung - Externer Arbeitsmarkt), welche das Ziel hat, jeweils für alle zu besetzenden Stellen passende Profile auf dem Arbeitsmarkt zu finden, Bewerbungen zu generieren und den darauffolgenden Besetzungsprozess zu begeleiten und durchzuführen. Grundvoraussetzung hierzu ist zunächst die Veröffentlichung einer Stellenanzeigen. Im Falle der GIZ werden dabei jährlich ca. 2.000 Stellen auf dem externen Stellenmarkt ausgeschrieben, so dass die Positionierung der jeweiligen Stellenanzeigen eine wichtige Rolle einnimmt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von je einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen über die Veröffentlichung von externen Stellenanzeigen durch eine am Markt etablierte Stellenbörse sowie deren Netzwerke zur breiten Ansprache von Expert*innen- und Einsteigerprofilen zur externen Rekrutierung durch die GIZ. Die Rahmenvereinbarungen werden in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1 - 81294986_01: Stellenbörse mit Fokus auf den deutschsprachigen Arbeitsmarkt mit breiter Ausrichtung zur Ansprache von Profilen jeglicher fachlicher Ausrichtung und Berufserfahrung (allgemeine fachliche Profile)
Los 2 - 81294986_02: Stellenbörse mit Fokus auf den deutschsprachigen Arbeitsmarkt mit breiter Ausrichtung zur Ansprache von Profilen mit fachspeziefischer Ausrichtung im Bereich der nachhaltigen Umwelt- und Naturwissenschaften (Green Jobs)
Ziel dabei ist es, einen Auftragnehmer unter der jeweiligen Rahmenvereinbarung je Los unter Vertrag zu nehmen. Es ist nicht möglich, sich auf beide Lose gleichzeitig zu bewerben. Es kann folglich nur vollständiges Angebot in einem der beiden Los abgegeben werden
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG vorliegen
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend)
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR, mindestens: 600.000,00 EUR
(Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.)
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 15 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 100.000 EUR.
2. Mindestens 2 Referenzprojekte im über die Veröffentlichungen von Stellenanzeigen über ein eigenes betriebenes Online-Portal mit mindestens 2 Millionen Seitenbesuchen pro Monat und mindestens 2 Referenzprojekte in deutschsprachigen Ländern in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y7JQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.