2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
86 - Gemäß den Vorbemerkungen des LV ist vertragliche Leistung bezüglich der vorliegenden Abfallstoffe lediglich der Transport, das Verwiegen und das Abladen nach Anweisung des Unternehmers der auf der Bereitstellungsfläche A 1. Die Aushubmassen sind demnach ohne Zwischenlagerung direkt dorthin zu verfahren. Aufgrund bahnbetrieblicher Zwänge (Arbeiten in Sperrpausen an Wochenenden
bzw. Feiertage) kann jedoch das in diesen Zeiträumen angefallene Abfuhrmaterial nicht immer direkt zur ausgewiesenen BSF A1 transportiert werden. Die Aushubmassen der Verbauarbeiten an der UVR Nord können nicht direkt dorthin verfahren werden, sondern müssen zunächst zwischengelagert werden und können erst anschließend zu den üblichen Öffnungszeiten auf das Strassergelände transportiert werden.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
86 - Gemäß den Vorbemerkungen des LV ist vertragliche Leistung bezüglich der vorliegenden Abfallstoffe lediglich der Transport, das Verwiegen und das Abladen nach Anweisung des Unternehmers der auf der Bereitstellungsfläche A 1. Die Aushubmassen sind demnach ohne Zwischenlagerung direkt dorthin zu verfahren. Aufgrund bahnbetrieblicher Zwänge (Arbeiten in Sperrpausen an Wochenenden
bzw. Feiertage) kann jedoch das in diesen Zeiträumen angefallene Abfuhrmaterial nicht immer direkt zur ausgewiesenen BSF A1 transportiert werden. Die Aushubmassen der Verbauarbeiten an der UVR Nord können nicht direkt dorthin verfahren werden, sondern müssen zunächst zwischengelagert werden und können erst anschließend zu den üblichen Öffnungszeiten auf das Strassergelände transportiert werden.
Die erforderlichen Maßnahmen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit anderen Leistungen, mit denen der AN bereits beauftragt ist. Es ist technisch nicht möglich einen anderen AN mit diesen Arbeiten zu beauftragen. Ein Wechsel des AN ist wegen der engen Zeitschiene, der beengten Situation auf dem Baufeld sowie der Komplexität des Bauvorhabens nicht möglich. Eine zusätzliche Schnittstelle durch einen weiteren AN würde erhebliche organisatorische Schwierigkeiten nach sich ziehen. Hierdurch würde die Zeitschiene gefährdet werden.