Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden; Integrierte Verkehrsuntersuchung Ostfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-SEG-Ostfeld-IVU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden; Integrierte Verkehrsuntersuchung Ostfeld
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, Wiesbaden; Integrierte Verkehrsuntersuchung Ostfeld
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 Baugesetzbuch für die LHW
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
Veranlassung:
Mit dem Stadtentwicklungsprojekt Ostfeld plant die Landeshauptstadt Wiesbaden (LH Wiesbaden) die Schaffung eines eigenständigen, innovativen, urbanen und vor allem lebenswerten und nachhaltigen neuen Stadtteils im Osten von Wiesbaden. Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung der LH Wiesbaden im September 2020 die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschlossen. Durch deren Umsetzung will die LH Wiesbaden insbesondere den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten decken und ihrer Funktion als Oberzentrum und als Standort von bedeutenden Bundes- und Landesbehörden auch in der Zukunft gerecht werden.
Das Plangebiet umfasst einen Bereich von ca. 450 Hektar. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld zeichnet sich durch die Schaffung von zwei räumlich getrennt liegenden Baufeldern aus. Im Norden des Entwicklungsbereiches soll westlich der B 455 auf der Höhe der Ortslage Wiesbaden-Erbenheim auf einer Gesamtfläche von ca. 27 Hektar ein neuer zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt perspektivisch für bis zu 7.000 Mitarbeiter entstehen.
Im Süden des Entwicklungsbereiches soll rund um das Biehler Wäldchen/Fort Biehler ein kompaktes, nachhaltiges, urbanes, klimasensibles und lebenswertes neues Stadtquartier für 8.000 bis 12.000 Menschen entstehen. Damit leistet die LH Wiesbaden einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraumversorgung und zur wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Weiterentwicklung der Region Rhein-Main. Der Lenkung der Verkehrsmittelwahl auf nachhaltige Verkehrsträger kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Der Großteil des Plangebiets soll neben den für die Siedlungsentwicklung erforderlichen Infrastrukturen als Landschaftsraum erhalten und gestärkt werden.
Die Entwicklung des neuen Stadtteils ist an die Berücksichtigung bestimmter naturräumlicher und infrastruktureller Rahmenbedingungen geknüpft. So bestehen für den Bereich Mobilität auf regionalplanerischer sowie städtischer Ebene bereits politische Vorgaben, die die qualitativen Zielstellungen der Mobilitätsangebote beschreiben. Hierbei steht die Anbindung des neuen Stadtteils an nachhaltige, schienengebundene Verkehrsträger und die Schaffung eines Stadtquartiers, welches weitgehend arm an motorisiertem Individualverkehr (MIV) sein soll, im Vordergrund.
Die Regionalversammlung Südhessen hat am 7. Mai 2021 den Antragsunterlagen der LH Wiesbaden zur Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen zur Schaffung eines neuen Stadtteils im Entwicklungsgebiet Ostfeld unter Berücksichtigung bestimmter regionalplanerischer Maßgaben, die sich unter anderem auf den Anschluss an den Schienenverkehr beziehen, zugestimmt. Die regionalplanerische Vorgabe im Hinblick auf eine Schienenanbindung des neuen Stadtteils Ostfeld lautet: "Für beide Bereiche der Entwicklungsmaßnahme [... Anmerkung: Behördenstandort und urbanes Stadtquartier] sind im Zuge der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Schienenanschlüsse zu planen, herzustellen und in Betrieb zu nehmen (...)".
Zur Fortentwicklung der bereits aus der Phase der vorbereitenden Untersuchungen vorliegenden Verkehrsuntersuchung (Anhang 1, Nr. 6 + 9), die sich mit der grundsätzlichen Machbarkeit der äußeren Verkehrserschließung an das übergeordnete Straßennetz beschäftigte, soll in Rahmen des zu erstellenden Gutachtens eine integrierte Verkehrsuntersuchung Ostfeld erarbeitet werden, die die zum Bearbeitungszeitpunkt vorliegenden Ergebnisse flankierender Studien, wie insbesondere der Machbarkeitsstudie Schiene (MBKS II) berücksichtigt sowie die Belange weiterer Verkehrsträger wie die des öffentlichen Personennahverkehrs/Busverkehrs sowie die des Fußgänger- und Radverkehrs bündelt. Die Untersuchung soll sich in einem ersten konzeptionellen Schritt mit der Untersuchung von Varianten der äußeren MIV-Erschließung des Plangebietes gemäß Anhang 1 Nr. 1 "Planfälle MIV" auseinandersetzen und dabei alle Verkehrsträger berücksichtigen. Es soll geprüft werden, wie die Erschließung mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Verkehrs bestmöglich erfolgen kann, wie die Flächen an die Radverkehrsnetze der Städte Wiesbaden und Mainz angebunden werden können, welche Maßnahmen des Mobilitätsmanagements umzusetzen sind, um zu konkreteren Aussagen für den Planungsprozess zu gelangen. Die gebietsinterne, innere Erschließung wird im Wettbewerbsverfahren gelöst.
Für den Bereich MIV sollen bereits im Rahmen der grundsätzlichen Variantenbetrachtung die als geeignet erscheinenden Lösungsansätze der äußeren Erschließungsanlagen hinsichtlich ihrer baulichen Umsetzungsfähigkeit, und im darauffolgenden Untersuchungsschritt hinsichtlich der Ausbaubedarfe sowie der Flächenanforderungen und des baulichen Aufwands - respektive der damit einhergehenden Kosten - geprüft werden. Außerdem sollen die zur Umsetzung erforderlichen Planverfahren inklusive der verschiedenen Schnittstellen/Zuständigkeiten von Straßenbaulastträgern aufgezeigt werden.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistung:
Das für die zuvor beschriebene Aufgabenstellung erforderliche Arbeitsprogramm wird in der Leistungsbeschreibung (Anlage 02a) dargestellt. Für die zu erarbeitende integrierte Verkehrsuntersuchung Ostfeld ist als Prognosehorizont das Jahr 2030 vorzusehen.
Der Leistungskatalog gliedert sich in drei Leistungsbausteine:
Leistungsbaustein 1:
Integrierte Verkehrsuntersuchung Ostfeld (hierzu unter A.)
Leistungsbaustein 2:
Verkehrliche Machbarkeit unter Berücksichtigung von Trassenkonflikten und Lösungsansätzen (hierzu unter B.)
Leistungsbaustein 3:
Termine (hierzu unter C.)
Die vorausgegangene maßgebliche Verkehrsuntersuchung (Anhang 1, Nr. 6) war unter den getroffenen Annahmen dem Grunde nach zu dem Ergebnis gekommen, dass das Kfz-Verkehrsaufkommen des Planungsgebiets weitestgehend über das übergeordnete Straßennetz leistungsfähig abgewickelt werden kann. Weiterführende Untersuchungen, wie z.B. die Erschließung mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Verkehrs (Anhang 1, Nr. 7 + 2), wurden inzwischen vorangetrieben.
Termine:
Aufforderung zur Angebotsabgabe: ca. Mai 2023
Angebotsabgabe: ca. Mai/Juni 2023
Präsentation / Verhandlungsgespräche: ca. Juni 2023
Abschluss des Verfahrens: ca. Juli 2023
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung (ca. Juli 2023)
Leistungsende (inkl. Optionen): ca. 12 Monate nach Beauftragung (ca. Juli 2024)
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere:
der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 20 Punkte):
- Gemittelter Umsatz bei vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, netto pro Jahr - max. 20 Punkte;
Fachliche Eignung (max. 20 Punkte):
- Anzahl Mitarbeiter inkl. Führungskräften - max. 20 Punkte
Referenzen 1-4 (max. 320 Punkte)
Referenzen 1-2: "Erfahrung in der Erstellung einer integrierten Verkehrsuntersuchung" (max. 200 Punkte bzw. 100 Punkte je Referenz)
Referenzen 3-4: "Verkehrliche Machbarkeitsprüfung unter Berücksichtigung von Trassenkonflikten und Lösungsansätzen" (max. 120 Punkte bzw. 60 Punkte je Referenz)
Als Gesamtsumme der Bewertungsmatrix können maximal 360 Punkte erreicht werden. Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf der Leistungsbausteine sowie der darin enthaltenen einzelnen Leistungspositionen und Optionen, vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Auftraggebers im weiteren Projektverlauf:
Stufe I:
Leistungsbaustein 1: Integrierte Verkehrsuntersuchung Ostfeld
Stufe II:
Leistungsbaustein 2: Verkehrliche Machbarkeit unter Berücksichtigung von
Trassenkonflikten und Lösungsansätzen
Stufe III:
Leistungsbaustein 3: Termine
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und Leistungspositionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z.B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise — soweit einschlägig — grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen.
Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung:
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.2022 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister/einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
b) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1.500.000 EUR für Personenschäden sowie 1.000.000 EUR für Sach und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a1. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
b1. Referenzen 1 + 2 "Erfahrung in der Erstellung einer integrierten Verkehrsuntersuchung":
Wir bitten Sie, uns zwei Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre für vergleichbare Leistungen zu nennen, die gewertet werden sollen. Es ist je Referenz eine Kurzbeschreibung von max. 4 DIN-A4 oder 2 DIN-A3 Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen. Aus der Beschreibung sollen insbesondere folgende wesentliche Erfahrungen und Aspekte hervorgehen:
- Erfahrungen in der Grundlagenermittlung / Bestandsaufnahme
- Erfahrungen in der Durchführung von Verkehrserhebungen
- Erfahrung in der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes (inkl. Nahmobilität, Fußgänger- und Radverkehr)
- Erfahrungen in der Modellberechnung von verschiedenen Planfällen
- Erfahrungen in der Leistungsfähigkeitsberechnung von verschiedenen Knotenpunkten (lichtsignalgeregelt, Kreisverkehre, unsignalisiert, autobahnähnlichen, Autobahnanschlüssen, Wechselwirkungen zu Schienentrassen)
- Erfahrung in der Verkehrsprognose von zukünftigen Planfällen als Grundlage von z.B. schalltechnischen Untersuchungen
Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der obenstehend aufgelisteten Erfahrungen im Rahmen der mit der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte vergeben. Wir bitten Sie, uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzen gewertet.
b2. Referenzen 3-4 - "Verkehrliche Machbarkeitsprüfung unter Berücksichtigung von Trassenkonflikten und Lösungsansätzen":
Wir bitten Sie, uns zwei Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre für vergleichbare Leistungen zu nennen, die gewertet werden sollen. Es ist je Referenz eine Kurzbeschreibung von max. 4 DIN-A4 oder 2 DIN-A3 Seiten sowie eine Beschreibung der Projektbeteiligten nachzuweisen. Aus der Beschreibung sollen insbesondere folgende wesentliche Erfahrungen und Aspekte hervorgehen:
- Erfahrungen in der Vorentwurfsplanung von Erschließungsvarianten zur Überprüfung der Umsetzbarkeit, des baulichen Aufwands und ggf. notwendigen Trassierungsanpassungen mit dem Ziel den erforderlichen Planungsumfang festzustellen
- Erfahrungen in der Variantenbewertung (neben der verkehrlichen auch der qualitativen Bewertung unter Berücksichtigung, Darstellung und Bewertung von Zielkonflikten)
- Erfahrungen in der Erstellung von Erläuterungsberichten als Entscheidungsvorlagen mit nachvollziehbarer und schlüssiger Empfehlung einer Vorzugslösung
Die Bewertung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der obenstehend aufgelisteten Erfahrungen im Rahmen der mit der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung für die hier ausgeschriebene Leistung. Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte vergeben. Wir bitten Sie, uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzen gewertet.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten sowie die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV).
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
zu III.1.3) b1: Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
zu III.1.3) b2: Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen.
Sollte es zu Aufklärungs-/ Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Junis 2023 stattfinden.
Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]